19-06-2021, 16:20
Hallo
Mehrere Fragen:
1: Bin ich per Gesetz verpflichtet Punkt für Punkt und ohne Ausnahme alle Fragen der Unterhaltsvorschusskasse bei lückenloser Ausfüllung des Fragebogenschemas zu beantworten, oder ist eine schriftliche Auskunft zuzüglich diesbezueglicher Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Stromrechnung, Lohnabrechnungen usw.) meiner Seits zu allen Rrelevanten Sachbezogenen Fragen ausreichend?
Meiner Meinung, um nur einige von vielen Beispielen zu nennen, geht die mein erlernter Beruf, derzeit ausgeübte Tätigkeit, Faxnummer, Rentenversicherungsnummer erstmal nichts an, bzw. können die das bei belieben selbst rausfinden.
Ich habe im Januar, auf Aufforderung meiner Auskunftspflicht genuege getan in dem ich in einem selbst aufgesetztem Schreiben alle wesentlichen gewuenschten Details mitteilte. Naturlich ohne irgendwelche Unterschriften oder Verpflichtungserklärungen. Sämtliche Unterlagen zu relevanten Ausgaben- Einkommen und Vermögenswerten in Kopie beigelegt. Mich lediglich formlos bereit erklärt, bis auf weiteres und widerufbar im Verhältniss zur Einkommensituation jeden Monat eine gewisse Summe zu zahlen (die weit unter den Forderungen liegt?.
Dies per Einschreiben mit Rückschein zugesand.
Monatelang keinerlei Reaktion, bis jetzt ein fast identischer Brief kam, der keinerlei Bezug auf mein Schreiben nimmt, mit Ausnahme des Betrages den ich freiwillig zu zahlen Anbot und dessen Zahlung man vermisse....
Widerum die Standartmässige Zahlungsverpflichtungserklärung und der mehrseitige Fragebogen zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben. Die ich bereits in einem Schreiben beantwortete.
Ich muss dazu sagen das ich im Ausland lebe, mit einem vollkomen anderen Eiinkommens/Lebenshaltungskostenniveau und die UVK die zwingende Berücksichtigung der Kaufkraftparität bei ihren Forderungen konstant ignoriert, OHNE mit einem Wort darauf einzugehen, ausser einem Satz in einer früheren Mail mit der zuständigen Mitarbeiterin das ihr die Berücksichtigung bekannt sei (und trotzdem ignoriert).
Wie ist das eurer Meinung nach zu Bewerten, was zu Schlussfolgern oder zu tun?
Zweite Frage: Wieder rein rechtlich. Muss ich mit dem JA bzw UVK zwingend nur per Briefpost per Einschreiben kommunizieren oder ist eine mail mit Lesebestätigung rein rechtlich ebenbuertig? Ich bezahle hier ueber 30 € fuer ein einfaches Schreiben mit Rückschein....
Wie könnte ich mich sonst absichern das diese Behörden nicht einfach behaupten sie hätten nichts erhalten?

Mehrere Fragen:
1: Bin ich per Gesetz verpflichtet Punkt für Punkt und ohne Ausnahme alle Fragen der Unterhaltsvorschusskasse bei lückenloser Ausfüllung des Fragebogenschemas zu beantworten, oder ist eine schriftliche Auskunft zuzüglich diesbezueglicher Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Stromrechnung, Lohnabrechnungen usw.) meiner Seits zu allen Rrelevanten Sachbezogenen Fragen ausreichend?
Meiner Meinung, um nur einige von vielen Beispielen zu nennen, geht die mein erlernter Beruf, derzeit ausgeübte Tätigkeit, Faxnummer, Rentenversicherungsnummer erstmal nichts an, bzw. können die das bei belieben selbst rausfinden.
Ich habe im Januar, auf Aufforderung meiner Auskunftspflicht genuege getan in dem ich in einem selbst aufgesetztem Schreiben alle wesentlichen gewuenschten Details mitteilte. Naturlich ohne irgendwelche Unterschriften oder Verpflichtungserklärungen. Sämtliche Unterlagen zu relevanten Ausgaben- Einkommen und Vermögenswerten in Kopie beigelegt. Mich lediglich formlos bereit erklärt, bis auf weiteres und widerufbar im Verhältniss zur Einkommensituation jeden Monat eine gewisse Summe zu zahlen (die weit unter den Forderungen liegt?.
Dies per Einschreiben mit Rückschein zugesand.
Monatelang keinerlei Reaktion, bis jetzt ein fast identischer Brief kam, der keinerlei Bezug auf mein Schreiben nimmt, mit Ausnahme des Betrages den ich freiwillig zu zahlen Anbot und dessen Zahlung man vermisse....
Widerum die Standartmässige Zahlungsverpflichtungserklärung und der mehrseitige Fragebogen zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben. Die ich bereits in einem Schreiben beantwortete.
Ich muss dazu sagen das ich im Ausland lebe, mit einem vollkomen anderen Eiinkommens/Lebenshaltungskostenniveau und die UVK die zwingende Berücksichtigung der Kaufkraftparität bei ihren Forderungen konstant ignoriert, OHNE mit einem Wort darauf einzugehen, ausser einem Satz in einer früheren Mail mit der zuständigen Mitarbeiterin das ihr die Berücksichtigung bekannt sei (und trotzdem ignoriert).
Wie ist das eurer Meinung nach zu Bewerten, was zu Schlussfolgern oder zu tun?
Zweite Frage: Wieder rein rechtlich. Muss ich mit dem JA bzw UVK zwingend nur per Briefpost per Einschreiben kommunizieren oder ist eine mail mit Lesebestätigung rein rechtlich ebenbuertig? Ich bezahle hier ueber 30 € fuer ein einfaches Schreiben mit Rückschein....
Wie könnte ich mich sonst absichern das diese Behörden nicht einfach behaupten sie hätten nichts erhalten?