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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#5
(19-06-2021, 17:27)p__ schrieb: Einen Anwalt brauchst du nur für alles, was vor Gericht läuft. Wenn das Jugendamt etwas falsch berechnet, brauchst du also keinen. Zahl den deiner Ansicht nach korrekten Betrag. Passt das denen nicht, verklagen sie dich. DANN brauchst du einen Anwalt.
Nun, es wird, sicher Standartmässig, mit Zwangsvollstreckung gedroht, sollte ich deren unrechtmässige Forderungen nicht erfüllen.

Da ich im Ausland lebe, vermute ich stark, das die hiesigen Behörden NICHT die Rechtmässigkeit selbst prüfen sondern einfach nach Lugano vollstrecken.
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von Dassault - 19-06-2021, 19:14

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