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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#6
Vollstreckt werden kann aber nur, was in einem rechtlichen Titel steht. Und den kann das Jugendamt nicht einfach festlegen, das kann nur ein Richter oder du unterschreibst "freiwillig".
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von p__ - 19-06-2021, 19:40

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