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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#9
(19-06-2021, 20:11)Dassault schrieb: Es wurde damals gerichtlich vereinbart, das ich den Mindestunterhalt bis 18. Lebenjahr zahle . Der jeweilige Selbstbehalt wird berücksichtigt.

Es gibt also einen Titel. Dann ist zu zahlen, was da drin steht. Ganz egal, wie sich deine Situation oder sonstwas verändert hat. Willst du davon runter, muss das Jugendamt einverstanden sein und der Titel geändert (Chance: 0%) oder du musst das gerichtlich erfolgreich erzwingen.

Wenn du deine Ansichten also durchsetzen will, musst du zwingend vor Gericht. Und dafür brauchst du zwingend einen Anwalt. Und der Gerichtsstand ist zwingend der Wohnort des Kindes.

Was das Jugendamt mit dir macht, ist die übliche Verarsche. Die halten dich einfach hin und pfänden dann. Könne sie, dürfen sie, machen sie. Die haben ja schon einen Titel.

Zitat:Ich interpretiere das so, das der Gesetygeber der UVH die Definitionshoheit ueberträgt zu definieren was erforderlich ist?

Nochmal: Das Jugendamt probiert jeden Hirnfurz aus. Sie versuchen es jedenfalls. Sie massen sich auch gerne eine Definitionshoheit an. Ihre Arroganz und Rechtsbeugung ist grenzenlos, einfach aus der Tatsache heraus dass viele Väter klein beigeben. Weil die Durchsetzung eines Rechts teurer und unsicherer ist wie die Hinnahmen von Unrecht. Daraus leitet das Jugendamt ab, dass sie wissen was richtig ist. Klar geben die Männer klein bei, denn das breitärschige Jugendamtsgesockse kassiert immer: Ihr Arbeitgeber zahlt (aus Steuergeldern) fürstliche Vergütung, egal ob sie vor Gericht abschiffen oder nicht. Und wenn sie vor Gericht gehen, zahlt der Pflichtige heftig den Anwalt, während sich das Jugendamtsgesockse sich auf allen Ebenen finanzielle Vorrechte sicher lassen hat. Das ist wie ein Kampf, bei dem du ein teuer zu kaufendes Taschenmesser hast und diese Figuren haben ein geschenktes langes Schwert.

Trotzdem entscheidet streng formal nur ein Richter. Auch Definition und Umfang der Auskunftsbestandteile. In deinem Fall bist du aber derjenige, der den Richter in Gang setzen muss, denn es gibt ja schon einen Titel.

Im Gunde agiert das gesamte System mit gezinkten Karten und du bist der Betrogenene ab Zeitpunkt Zeugung. Und der Ausweg ist nicht spätere gerichtliche Auseinandersetzungen, sondern ein lauter Knall des Pflichtigen, der diesen Figuren alles vor die Füsse pfeffert und ab dann nur noch über uneintreibbare Schulden lacht sowieo Ärger macht. So hab ich das auch gemacht. Leckt mich hinten. Bist du nicht pfändungsfest, ja dann: Pech gehabt.
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von p__ - 19-06-2021, 22:13

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