20-06-2021, 08:43
(20-06-2021, 03:27)VivaAsia schrieb: du warst ja vorher in Deutschland und bist dann in ein anderes Land gegangen, dies wird dir so ausgelegt als ob du abhauen wuerdest und nicht zahlen willst. Es wird behauptet, dass du in Deutschland haettetst bleiben koennen und dort genug verdienen koenntest
Nee, ich habe damals schon Jahrelang im Ausland gewohnt.
Die KM ist ueber Nacht in die BRD verschwunden. Ich habe sie dort erst nach Wochen ausfindig machen können.
Die Folge war ein sehr teures HKÜ Verfahren (Kindesentfuehrung).
In dessen Rahmen Unterhalt vereinbart bzw. tituliert wurde.
Ich hatte also schon damals klaren Auslandsbezug und die Urteilsprechungen diverser OLG`s und auch des BGH bestätigen das dies bei der realen Unterhaltsberechnung eine Rolle zu spielen hat und eben nicht die DD, welche ja die Lebenskosten in der BRD widerspiegeln soll 1:1auf welches Land auch immer angewendet werden kann. Zwangsweise bezieht sich das auch auf den Selbstbehalt.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...16&anz=311