20-06-2021, 09:32
(20-06-2021, 09:09)Dassault schrieb: Meine damalige Anwältin fuer internat. Familienrecht äusserte sich auch so, das natuerlich die unterschiedliche Parität die sich auch zwangsweise auf den Selbstbehalt im Lande des Lebensmittelpunktes des Schuldners auswirken muss.
Das sind alles Erwägungen, die in deinem damaligen Verfahren anzubringen gewesen wären, das dann bei dir schliesslich zum Titel geführt hat. Solange du keine Zeitmaschine besitzst, nutzt dir das in deiner jetzigen Situation überhaupt nichts. Jetzt musst du erneut klagen. All die Papierchen die du zum Jugendamt schickst sind nette Vorschläge, aber den Titel ändert dies nicht. Der ist weiterhin vollumfänglich pünktlich von dir zu bedienen.
Du kannst jetzt weiterhin lange aufführen was im damaligen Verfahren alles deiner Ansicht nach korrekt gewesen wäre. Es wird dir hier und heute nichts helfen und kein Jota ändern. Trage es im Geschichtsbuch der Ungerechtigkeiten gegen Väter ein und orientiere dich an den Tatsachen der Gegenwart.
Zitat:Im Endeffekt wird es dann gar nichts geben.
Wenn das dein Weg ist, mach dich pfändungsfest und gehe ihn. Ich habs auch so gemacht. Für eine neue Abänderungsklage brauchst du jedenfalls einen Anwalt. Da musst du erstmal investieren.