Moin.
Ich gehe aufgrund Deiner privaten Krankenversicherung davon aus, dass Du die Rechnungen der Ärzte ja bei Deiner Privatversicherung zwecks
Erstattung einreichen wirst. Solltest Du Beamter sein, käme dann ja noch die Beihilfe dazu..
Deshalb verstehe ich nicht, warum die Exe Dir die Rechnung nur per WhatsApp zukommen lässt; sie müsste das Verfahren doch kennen ..
Oder zahlst Du die Arztrechnungen einfach so - ohne Erstattung durch Krankenversicherungen ?
Oder sind es die ersten Privatrechnungen ?
Oder streckt die Exe etwa das Geld für die Arztrechnungen vor und Du zahlst das Geld an die Exe zurück ?
Meine Exe war kurzfristig auch mal so drauf... Ich habe ihr daraufhin einen freundlichen Brief per Einschreiben mit Rückschein geschickt mit folgendem Inhalt :
- dass ich zur Erstattung (in meinem Fall beide) Original-Rechnungsbelege ( und keine WhatsApp Fotos ) benötige ...
- dass sie den behandelnden Ärzten mitteilt das ich die Rechnungen erst dann bezahlen werde, wenn die Erstattung von KV und Beihilfe bei mir eingegangen ist
- dass ich ansonsten die Ärzte darüber informiere, dass die KM Auftraggeberin ist und sie zukünftig Rechnungsadressatin ist und die Rechnung zu begleichen hat
( und ggf. auch die Mahnungen erhält .. )
Seitdem ist Ruhe ...
Klar, Du kommst nach diesem bescheuerten Urteil des OLG Koblenz zur Privatkrankenversicherung von Trennungskindern nicht drum herum die Rechnung zu bezahlen;
aber wenn die Exe die Spielregeln nicht einhält sollte sie sich darüber im Klaren sein, dass sie bei den Ärzten bei Zahlungsproblemen sehr schnell von der privilegierten
Privatmelkkuh zur nur widerstrebend behandelten Problem-Patientin wird. Sollte man ihr mal so mitteilen ...
Gruß
ArJa
Ich gehe aufgrund Deiner privaten Krankenversicherung davon aus, dass Du die Rechnungen der Ärzte ja bei Deiner Privatversicherung zwecks
Erstattung einreichen wirst. Solltest Du Beamter sein, käme dann ja noch die Beihilfe dazu..
Deshalb verstehe ich nicht, warum die Exe Dir die Rechnung nur per WhatsApp zukommen lässt; sie müsste das Verfahren doch kennen ..
Oder zahlst Du die Arztrechnungen einfach so - ohne Erstattung durch Krankenversicherungen ?
Oder sind es die ersten Privatrechnungen ?
Oder streckt die Exe etwa das Geld für die Arztrechnungen vor und Du zahlst das Geld an die Exe zurück ?
Meine Exe war kurzfristig auch mal so drauf... Ich habe ihr daraufhin einen freundlichen Brief per Einschreiben mit Rückschein geschickt mit folgendem Inhalt :
- dass ich zur Erstattung (in meinem Fall beide) Original-Rechnungsbelege ( und keine WhatsApp Fotos ) benötige ...
- dass sie den behandelnden Ärzten mitteilt das ich die Rechnungen erst dann bezahlen werde, wenn die Erstattung von KV und Beihilfe bei mir eingegangen ist
- dass ich ansonsten die Ärzte darüber informiere, dass die KM Auftraggeberin ist und sie zukünftig Rechnungsadressatin ist und die Rechnung zu begleichen hat
( und ggf. auch die Mahnungen erhält .. )
Seitdem ist Ruhe ...
Klar, Du kommst nach diesem bescheuerten Urteil des OLG Koblenz zur Privatkrankenversicherung von Trennungskindern nicht drum herum die Rechnung zu bezahlen;
aber wenn die Exe die Spielregeln nicht einhält sollte sie sich darüber im Klaren sein, dass sie bei den Ärzten bei Zahlungsproblemen sehr schnell von der privilegierten
Privatmelkkuh zur nur widerstrebend behandelten Problem-Patientin wird. Sollte man ihr mal so mitteilen ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )