31-07-2021, 14:24
Ja, Abänderungsklage. Mit Anwaltspflicht. Beim Volljährigen stellt sich ausserdem die Frage, was die Mutter verdient. Für ihn sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Er muss das Einkommen des jeweils anderen Elternteils nachweisen, damit eine Haftungsquote berechnet werden kann. Wohnt er nicht mehr bei der Mutter, hat er als Stunden einen fetten Pauschalbedarf von 860 EUR, der sich nicht mehr nach dem elterlichen Einkommen richtet.
Von Stufe 8 auf 5 sieht in der Theorie einfach aus, kann aber auf grosse Probleme stossen. Einkommenverringerung passt den Richtern nicht. Es gilt das rechtsbeugende Unterhaltsmaximierungsprinzip und zwar bis zur letzten Patrone - gegen dich.
Von Stufe 8 auf 5 sieht in der Theorie einfach aus, kann aber auf grosse Probleme stossen. Einkommenverringerung passt den Richtern nicht. Es gilt das rechtsbeugende Unterhaltsmaximierungsprinzip und zwar bis zur letzten Patrone - gegen dich.