Update: Ich habe heute mit dem FA telefoniert, die Übertragung des Kinderfreibetrags wurde tatsächlich von der EX initiiert. Ich werde definitiv einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, ansonsten ist die Nachzahlung der Steuer für 2020 vierfach höher.
Übrigens, was bedeutet „mindestens 75%“?? Ich habe im letzten Jahr auf dem Niveau des Unterhaltsvorschusses gezahlt. Ist es ausrechend als Beweis für „75%“??
Darf man nur die Seiten des Kontoauszuges zeigen, die nur diese Transaktionen betreffen?
Und die wichtigste Frage, darf ich alles andere im Kontoauszug schwärzen?
(06-09-2021, 11:09)Sixteen Tons schrieb: In diesem Fall legst du gegenüber dem Finanzamt schriftlich Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein und teilst mit, daß du im Veranlagungszeitraum mindestens 75 % des KU gezahlt hast und dir daher der Freibetrag zu gewähren ist. Belege nicht vergessen (Kontoauszüge).
Übrigens, was bedeutet „mindestens 75%“?? Ich habe im letzten Jahr auf dem Niveau des Unterhaltsvorschusses gezahlt. Ist es ausrechend als Beweis für „75%“??
(06-09-2021, 11:09)Sixteen Tons schrieb: Belege nicht vergessen (Kontoauszüge).
Darf man nur die Seiten des Kontoauszuges zeigen, die nur diese Transaktionen betreffen?
Und die wichtigste Frage, darf ich alles andere im Kontoauszug schwärzen?