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Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt
#7
(07-09-2021, 11:57)Splash schrieb: Übrigens, was bedeutet „mindestens 75%“?? Ich habe im letzten Jahr auf dem Niveau des Unterhaltsvorschusses gezahlt. Ist es ausrechend als Beweis für „75%“??




75 % des geschuldeten Unterhalts. Da es bei dir keinen Titel gibt, wird wohl der Mindestunterhalt der DDT zugrundegelegt.
Zahlbetrag für 12jähriges Kind: 395 Euro (Kindergeld abgezogen). Unterhaltsvorschuß war 2020 bei 293 Euro. Nach dem Dreisatz sind das 74,17 % vom 395 Euro. Das ist natürlich jetzt etwas speziell, deine tatsächliche Unterhaltsschuld darzulegen, weil du a) anscheiend nicht ausreichend leistungsfähig und b) keinen Titel hast.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt - von Sixteen Tons - 07-09-2021, 12:47

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