07-09-2021, 15:26
(07-09-2021, 12:47)Sixteen Tons schrieb: 75 % des geschuldeten Unterhalts. Da es bei dir keinen Titel gibt, wird wohl der Mindestunterhalt der DDT zugrundegelegt.
Zahlbetrag für 12jähriges Kind: 395 Euro (Kindergeld abgezogen). Unterhaltsvorschuß war 2020 bei 293 Euro. Nach dem Dreisatz sind das 74,17 % vom 395 Euro. Das ist natürlich jetzt etwas speziell, deine tatsächliche Unterhaltsschuld darzulegen, weil du a) anscheiend nicht ausreichend leistungsfähig und b) keinen Titel hast.
Hm, sieht nicht so gut aus. Ich habe alles summiert, im letzten Jahr wurde von mir 6925€ überwiesen, das sind 288,54€ pro Kind und das bedeutet 73,04%.
Es ist eine gute Frage, wird das FA wegen 2% zu wenig, meinen Einspruch ablehnen?