11-09-2021, 12:16
Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan in der Aufarbeitung mehrer, wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung gegen mich geführter Verfahren bei der StA Augsburg, die alle eingestellt wurden.
Zu den falschen Angaben der Kindsmutter, ihrer RAin und der Rolle des PP Schwaben Nord, liegt Strengbeweis vor.
Mittlerweile wird von RA Dr. Richard Beyer (München) – nach dem Goldfinger-Skandal der StA Augsburg - die Verhaftung (Zwangshaft) des leitenden Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz gefordert. Mehrere Staatsanwälte der StA Augsburg, Polizisten und Steuerfahnder sind angezeigt.
Hintergrund ist laut Presse, u.a. die Existenzvernichtung iVm der Verfolgung Unschuldiger und Urkundenunterdrückung, Der bezifferte Schaden für den Steuerzahler, beträgt laut Presse, ca. € 30.000.000
Vgl. auch: "hochangesehener" pädokrimineller Augsburger Richter (Pressesprecher LG Augsburg, OLG) versorgte sich sogar aus den Strafakten mit prädokriminellem Material
OStA Nickolai, der ehem. Pressesprecher der StA Augsburg, ist seit dem 01.09.2021 VPräsAG des Amtsgerichts Augsburg.
Mit beiden hatte ich das Vergnügen. Hierzu werde ich mich zu gegebener Zeit, konkret äußern.
Wikipedia: „Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen. Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel/Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz.“
Im Jahr 2017 wurde ich von RA Marcus Becker, (Becker & Partner Landsberg, zivilrechtlich vertreten. Das was RA Marcus Becker in meinem Fall, unter Zeugen abgeliefert hat, hätte ich hinsichtlich seines gezeigten Einsatzes (OLG München, Beschluss, 5St RR (II) 60/10), nicht für möglich gehalten.
Im Rahmen der Aufarbeitung, vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzungen im OLG Bezirk München (StA Augsburg), bin ich daher auf der Suche nach Erfahrungen mit Augsburger Anwält*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Gerichtsvollzieher*innen und Polizist*innen.
Ich werde mich zu gegebener Zeit, konkret, zu meinen Erfahrungen mit der Augsburger Justiz (PräsAG Münzenberg, VPräsAG Endres), der Staatsanwaltschaft (LOStA Werlitz, OStA Nickolai) und der Polizei (PP Schwald) äußern.
ich befinde mich momentan in der Aufarbeitung mehrer, wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung gegen mich geführter Verfahren bei der StA Augsburg, die alle eingestellt wurden.
Zu den falschen Angaben der Kindsmutter, ihrer RAin und der Rolle des PP Schwaben Nord, liegt Strengbeweis vor.
Mittlerweile wird von RA Dr. Richard Beyer (München) – nach dem Goldfinger-Skandal der StA Augsburg - die Verhaftung (Zwangshaft) des leitenden Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz gefordert. Mehrere Staatsanwälte der StA Augsburg, Polizisten und Steuerfahnder sind angezeigt.
Hintergrund ist laut Presse, u.a. die Existenzvernichtung iVm der Verfolgung Unschuldiger und Urkundenunterdrückung, Der bezifferte Schaden für den Steuerzahler, beträgt laut Presse, ca. € 30.000.000
- Vgl. Augsburger Allgemeine vom 05.08.2021: Warum der Goldfinger-Prozess ein heftiges Nachspiel hat
- Vgl. Bayerischer Rundfunk vom 13.08.2021: Augsburger Goldfinger-Prozess könnte politisches Nachspiel haben
- Vgl. Handelsblatt vom 21.05.2021: Freispruch für den Angeklagten im Goldfinger-Prozess – jetzt gerät eine Ermittlerin unter Druck
Vgl. auch: "hochangesehener" pädokrimineller Augsburger Richter (Pressesprecher LG Augsburg, OLG) versorgte sich sogar aus den Strafakten mit prädokriminellem Material
OStA Nickolai, der ehem. Pressesprecher der StA Augsburg, ist seit dem 01.09.2021 VPräsAG des Amtsgerichts Augsburg.
Mit beiden hatte ich das Vergnügen. Hierzu werde ich mich zu gegebener Zeit, konkret äußern.
Wikipedia: „Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen. Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel/Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz.“
- Vgl. Vielzahl der Skandale der StA Augsburg (Max Strauß, CDU-Parteispendenskandal, Schottdorf-Affäre; Korruption und Geldwäsche des Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel, Speditionskaufmann Uwe N. wg. Misshandlung durch die Polizei, TV-Darsteller Stephan Lucas; "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen"; Cornelius Gurlitt; Gustl Mollath; BVerfG, Beschluss vom 09.März 2020 - 2 BvR 103/20)
Im Jahr 2017 wurde ich von RA Marcus Becker, (Becker & Partner Landsberg, zivilrechtlich vertreten. Das was RA Marcus Becker in meinem Fall, unter Zeugen abgeliefert hat, hätte ich hinsichtlich seines gezeigten Einsatzes (OLG München, Beschluss, 5St RR (II) 60/10), nicht für möglich gehalten.
Im Rahmen der Aufarbeitung, vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzungen im OLG Bezirk München (StA Augsburg), bin ich daher auf der Suche nach Erfahrungen mit Augsburger Anwält*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Gerichtsvollzieher*innen und Polizist*innen.
Ich werde mich zu gegebener Zeit, konkret, zu meinen Erfahrungen mit der Augsburger Justiz (PräsAG Münzenberg, VPräsAG Endres), der Staatsanwaltschaft (LOStA Werlitz, OStA Nickolai) und der Polizei (PP Schwald) äußern.