11-09-2021, 17:52
(08-09-2021, 19:37)Splash schrieb: Übrigens, als man für die Kinder den UHV bewilligt hat, am Ende des Schreibens vom JA stand das:
https://i.ibb.co/yXhDn52/20210908-191759.jpg
Der Kontenabruf klingt verständlich, dass das JA nach Geld schnüffeln kann.
Aber was ist ein Aufrechnungsantrag?
Nachtrag: Gelöst, im Falle einer Steuererstattung wird diese nicht an mich, sondern an das JA überwiesen.
Das wichtigste steht ja ausnahmsweise gottseidank da mal: bei dem Aufrechnungsersuchen handelt es sich um KEINE Zwangsvollstreckungsmaßnahme! Das ist wichtig, wenn sich -wie bei mir- später mal die Frage nach Verjährung stellt (oder ggf auch Verwirkung).