12-09-2021, 15:14
Es wurden insgesamt 15 Vollstreckungsverfahren eingeleitet die alle nicht erlassen und/oder von der Gegenseite zurück genommen wurden. Darüber hinaus hat die Gegenseite längst beurkundet, dass der Sohn nicht bedürftig ist und zudem dem Verzicht auf die Rechte aus dem Titel erklärt, und dennoch versucht, weiterhin zu vollstrecken.
Vgl. Rechtsgutachten TG 1020
Vgl. Fischer, § 263 StGB, Prozessbetrug
Da hierzu Akteneinsicht und damit, rechtsstaatliche Verfahren verweigert und vereitelt werden, befinden wird uns im Strafrecht und nicht im Zivilrecht.
Wenn ich sage, dass der PfÜB weder beurkundet noch gesiegelt ist und die Bank bereits eingeräumt hat, dass mir zudem, mit einer unvollständigen Urkunde, iSd § 267 StGB, mein Eigentum, iSd § 246 StGB unterschlagen wurde dann sind bereits alle Formfragen geklärt.
Wie du sagst. Der Richter ist im Fall des § 170 StGB der Einschätzungsprärogative unterworfen.
Wie oft willst du mich noch als Querulant beschämen, wenn der Anwält, iSd 352 StGB auf seine Gebühren verzichtet um sich icht zusätzlich angreifbar zu machen.
Dass der Anwalt offensichtlich, zumindest in meinem Fall nichts taug, hat er ja bereits durch seine Untätigkeit unter Beweis gestellt.
Vgl. Rechtsgutachten TG 1020
Vgl. Fischer, § 263 StGB, Prozessbetrug
Da hierzu Akteneinsicht und damit, rechtsstaatliche Verfahren verweigert und vereitelt werden, befinden wird uns im Strafrecht und nicht im Zivilrecht.
Wenn ich sage, dass der PfÜB weder beurkundet noch gesiegelt ist und die Bank bereits eingeräumt hat, dass mir zudem, mit einer unvollständigen Urkunde, iSd § 267 StGB, mein Eigentum, iSd § 246 StGB unterschlagen wurde dann sind bereits alle Formfragen geklärt.
Wie du sagst. Der Richter ist im Fall des § 170 StGB der Einschätzungsprärogative unterworfen.
Wie oft willst du mich noch als Querulant beschämen, wenn der Anwält, iSd 352 StGB auf seine Gebühren verzichtet um sich icht zusätzlich angreifbar zu machen.
Dass der Anwalt offensichtlich, zumindest in meinem Fall nichts taug, hat er ja bereits durch seine Untätigkeit unter Beweis gestellt.