16-09-2021, 01:59
Ich habe ein Schreiben des gegnerischen Anwaltes, wo er neben anderen Angelegenheiten aufführt:
"Der zum xxxxxxx offenstehende Unterhalt von xxxxxx EUR wurde durch eine Zahlung des Gerichtsvollziehers ausgeglichen. Damit ist der Titel in Form des Urteils des AG xxxxx vom xxxxxxxx erledigt."
Ist das so ein Nachweis für die Befriedigung der Schuld?
"Der zum xxxxxxx offenstehende Unterhalt von xxxxxx EUR wurde durch eine Zahlung des Gerichtsvollziehers ausgeglichen. Damit ist der Titel in Form des Urteils des AG xxxxx vom xxxxxxxx erledigt."
Ist das so ein Nachweis für die Befriedigung der Schuld?