16-09-2021, 15:55
Sachstandsbericht Informationsrecht, hier: mein eigener Fall mit Stand September 2021
Im April 2019 schrieb ich dem Olivier zu diesem Thema, siehe oben.
Zu dieser Zeit hatte es vor einem norddeutschen Amtsgericht drei lange Jahre (Anfang 2015-Ende 2017) gedauert, um überhaupt so einen Beschluss auf Information über die eigenen, ehelichen Kinder zu erhalten.
Es war aber keine Amtsrichterin, die das so lange ausgesessen hatte. Es war eine Rechtspflegerin des Amtsgerichts.
Der AG-aufsichtsführende LG-Gerichtspräsident äußerte nach RA-Beschwerde, dass es doch ungewöhnlich lange gedauert hätte, aber ansonsten sei nichts auszusetzen.
Nach kurzer Zeit erließ diese Dame einen Ergänzungsbeschluss, wonach die Gegenseite zukünftig keine Lichtbilder von den Kindern mehr beilegen müsse.
Das sei nämlich ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Kinder. Die Mama hatte schließlich behauptet, die Kinder wollten das nicht und das wurde im Beschluss als Tatsache aufgeführt.
Zu keiner Zeit kamen die "Entwicklungsberichte" fristgerecht.
Die bis zu der Entscheidung beigelegten Fotos waren so klein und die Kinder aus großer Entfernung fotografiert, dass man sie ohnehin nicht richtig erkennen konnte.
Die "Berichte" selbst waren abgerissene Blatt Papier, für jedes Kind waren vier Zeilen geschrieben, u.a. "es gehe Ihnen gut, sie wünschen keinen Kontakt".
Immer waren sachfremde, finanzielle Forderungen Anlagen solcher "Berichte".
Im Juni 2019 hätte lt. Beschluss wieder ein solcher "Bericht" zugesandt werden müssen.
Ich bekam nach vielen Anträgen und auf Drängen des Gerichts erst im Februar 2021 erneut einen kurzen "Gesamt-Bericht" über die letzten 1 1/2 Jahre.
Im Juni 2021 hätte wieder so ein Bericht erfolgen sollen. Bis heute Fehlanzeige.
Stets und ständig wurden Anträge gestellt: Auf Zusendung und auf erhöhtes Ordnungsgeld.
Im August 2021, keine drei Wochen nach meinen letzten Anträgen, erhielt ich einen weiteren Ergänzungsbeschluss. Diesesmal von einer anderen Rechtspflegerin.
Es war ausgeführt, dass "die Mutter bislang den Ursprungsbeschluss voll erfüllt" habe und deshalb kein Ordnungsgeld erlassen werde.
Neben erneutem Antrag und Beschlussbeschwerde wurde auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gefertigt.
Schließlich war der Beschluss faktisch falsch, der Verdacht der Rechtsbeugung, gemäß § 339 StGB, drängte sich mir auf.
Der AG-Präsident schrieb mir nach kurzer Bearbeitungszeit über zwei Seiten, dass sich die Rechtspflegerin "momentan nicht im Dienst" befände, er deren Stellungnahme aber auch nicht bräuchte.
Ich hätte ich nur "subjektiv angenommen", dass der Beschluss falsch wäre.
Der Beschluss der Rechtspflegerin beziehe sich auf einen Zeitpunkt Jahre zuvor, als die Gegenseite ihn voll erfüllt habe.
Bis heute habe ich den Entwicklungsbericht für Juni 2021 nicht, bleibe aber am Ball.
Was ich an meinem kleinen Beispiel deutlich machen möchte:
Die Misandrie in der westlichen Wertegesellschaft ist systemisch angelegt. Für unseren Rechtsstaat gilt die Rechtspflege auch in meinem Fall als hergestellt.
Die Entfremdungsarbeit der Gegenseite füllt mittlerweile Akten. Dennoch ist man mit sich zufrieden, wenn der Vater Ruhe gibt und zahlt.
Die Mutter wird nur im äußersten Fall belästigt, sie verstößt latent gegen Vereinbarungen und gegen Beschlüsse.
Die Kinder wurden seinerzeit mit Faustrecht einbehalten. Ohne Absprache oder Gerichtsentscheid. Deren Aufenthalt nur bei der Mutter war nie ein Thema.
Garniert wird das Ganze mit ständigen Einkommenserhebungen durch AG i.S.VKH und Kreisjugendamt i.S. mehr Unterhalt/Mehrbedarf.
Mein Tipp:
Die Post erst nach Feiertagen und nach Wochenenden öffnen.
Amtliche Diskriminierung über Jahre bei gleichzeitigem Empfang des Selbstbehaltes i.Z.m. sinnvoller Lebensgestaltung ohne die eigenen Kinder ertragen.
Bitte niemals die amtlichen Schreiben persönlich nehmen !
Im April 2019 schrieb ich dem Olivier zu diesem Thema, siehe oben.
Zu dieser Zeit hatte es vor einem norddeutschen Amtsgericht drei lange Jahre (Anfang 2015-Ende 2017) gedauert, um überhaupt so einen Beschluss auf Information über die eigenen, ehelichen Kinder zu erhalten.
Es war aber keine Amtsrichterin, die das so lange ausgesessen hatte. Es war eine Rechtspflegerin des Amtsgerichts.
Der AG-aufsichtsführende LG-Gerichtspräsident äußerte nach RA-Beschwerde, dass es doch ungewöhnlich lange gedauert hätte, aber ansonsten sei nichts auszusetzen.
Nach kurzer Zeit erließ diese Dame einen Ergänzungsbeschluss, wonach die Gegenseite zukünftig keine Lichtbilder von den Kindern mehr beilegen müsse.
Das sei nämlich ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Kinder. Die Mama hatte schließlich behauptet, die Kinder wollten das nicht und das wurde im Beschluss als Tatsache aufgeführt.
Zu keiner Zeit kamen die "Entwicklungsberichte" fristgerecht.
Die bis zu der Entscheidung beigelegten Fotos waren so klein und die Kinder aus großer Entfernung fotografiert, dass man sie ohnehin nicht richtig erkennen konnte.
Die "Berichte" selbst waren abgerissene Blatt Papier, für jedes Kind waren vier Zeilen geschrieben, u.a. "es gehe Ihnen gut, sie wünschen keinen Kontakt".
Immer waren sachfremde, finanzielle Forderungen Anlagen solcher "Berichte".
Im Juni 2019 hätte lt. Beschluss wieder ein solcher "Bericht" zugesandt werden müssen.
Ich bekam nach vielen Anträgen und auf Drängen des Gerichts erst im Februar 2021 erneut einen kurzen "Gesamt-Bericht" über die letzten 1 1/2 Jahre.
Im Juni 2021 hätte wieder so ein Bericht erfolgen sollen. Bis heute Fehlanzeige.
Stets und ständig wurden Anträge gestellt: Auf Zusendung und auf erhöhtes Ordnungsgeld.
Im August 2021, keine drei Wochen nach meinen letzten Anträgen, erhielt ich einen weiteren Ergänzungsbeschluss. Diesesmal von einer anderen Rechtspflegerin.
Es war ausgeführt, dass "die Mutter bislang den Ursprungsbeschluss voll erfüllt" habe und deshalb kein Ordnungsgeld erlassen werde.
Neben erneutem Antrag und Beschlussbeschwerde wurde auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gefertigt.
Schließlich war der Beschluss faktisch falsch, der Verdacht der Rechtsbeugung, gemäß § 339 StGB, drängte sich mir auf.
Der AG-Präsident schrieb mir nach kurzer Bearbeitungszeit über zwei Seiten, dass sich die Rechtspflegerin "momentan nicht im Dienst" befände, er deren Stellungnahme aber auch nicht bräuchte.
Ich hätte ich nur "subjektiv angenommen", dass der Beschluss falsch wäre.
Der Beschluss der Rechtspflegerin beziehe sich auf einen Zeitpunkt Jahre zuvor, als die Gegenseite ihn voll erfüllt habe.
Bis heute habe ich den Entwicklungsbericht für Juni 2021 nicht, bleibe aber am Ball.
Was ich an meinem kleinen Beispiel deutlich machen möchte:
Die Misandrie in der westlichen Wertegesellschaft ist systemisch angelegt. Für unseren Rechtsstaat gilt die Rechtspflege auch in meinem Fall als hergestellt.
Die Entfremdungsarbeit der Gegenseite füllt mittlerweile Akten. Dennoch ist man mit sich zufrieden, wenn der Vater Ruhe gibt und zahlt.
Die Mutter wird nur im äußersten Fall belästigt, sie verstößt latent gegen Vereinbarungen und gegen Beschlüsse.
Die Kinder wurden seinerzeit mit Faustrecht einbehalten. Ohne Absprache oder Gerichtsentscheid. Deren Aufenthalt nur bei der Mutter war nie ein Thema.
Garniert wird das Ganze mit ständigen Einkommenserhebungen durch AG i.S.VKH und Kreisjugendamt i.S. mehr Unterhalt/Mehrbedarf.
Mein Tipp:
Die Post erst nach Feiertagen und nach Wochenenden öffnen.
Amtliche Diskriminierung über Jahre bei gleichzeitigem Empfang des Selbstbehaltes i.Z.m. sinnvoller Lebensgestaltung ohne die eigenen Kinder ertragen.
Bitte niemals die amtlichen Schreiben persönlich nehmen !