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Kinderbilder in sozialen Medien
#3
Juristisch eindeutig, Veröffentlichung nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigtern. Einsichtsfähige Kinder müssen übrigens auch zustimmen. Aber Vorsicht, es gibt Fussangeln, guck dir z.B. mal OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018, Az. 13 W 10/18 an.

Versuch doch mal direkt bei Facebook und Instagram die Löschung zu fordern, §1004 BGB. Also nicht über die Ex gehen, sondern über das soziale Netzwerk.
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Nachrichten in diesem Thema
Kinderbilder in sozialen Medien - von Lullaby - 11-10-2021, 10:48
RE: Kinderbilder in sozialen Medien - von p__ - 11-10-2021, 11:17

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