17-10-2021, 14:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-10-2021, 15:01 von Ruckzuckmaschine.)
(17-10-2021, 14:11)Alles-durch schrieb: Nochmal:Wurde Dir beantwortet.... Nur ab dann, wenn Du eine entsprechende Verpflichtung unterschrieben hast.
Ab wann bin ich in der Falle, dass die mir mehr Umgang aufdrücken können, als ich will?
Die gesetzliche Pflicht kannst Du auch locker mit dem Angebot abdecken 2x im Jahr mit dem Kind in den Zoo zu gehen. Das Angebot genügt. Das sollte reichen.
Alles andere kommt mir unstrukturiert vor und wie ein Wunschkonzert.
Ok, Du zahlst 100% Unterhalt. Da kann man es mit Umgang locker nehmen. Das ist nunmal das Plicht-Kür-Prinzip (Eine erzieht - der Andere arbeitet) . Da Du aber auch gerne mehr Umgang hättest, solltest Du Strategien entwickeln, mit klaren Forderungen und Kompromissen.....fordere die Entlastung/Freistellung vom Unterhalt und im Gegenzug leistest Du dann mehr Betreuung.
Aber das hatte ich ja schon geschrieben....
Ansonsten mache halt weiter wie bisher, aber dann wird sich auch nichts ändern.
(17-10-2021, 14:11)Alles-durch schrieb: Einen festen wöchentlichen Umgang von Mittwoch auf Donnerstag, wenn ich in Deutschland bin und wenn ich nicht in Deutschland bin ersatzweise Telefonate.
Ferien und Wochenenden nach Lust und Laune von Vater, Kind und Mutter. Ich fordere es nicht, weil ich mich umgekehrt auch nicht verpflichten will. Das habe ich bereits vor 4 Jahren beantragt!
Weil die Ex in dieser Umgangsregelung keinen ausreichenden nutzen für sich sieht, macht die seit Jahren streß.
Niemand würde/könnte in einem derart einseitigen Vorschlag einen ausreichenden Nutzen für sich sehen.
Du willst keinerlei Verpflichtung bei der Betreuung. Warum sollte Dir jemand finanziell oder anderweitig entgegenkommen?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)