10-01-2022, 10:08
Bei meiner täglichen Presse-Schau habe ich diesen interessanten Artikel im Nord-Kurier gefunden:
https://www.nordkurier.de/neubrandenburg...50501.html
Stimmt es eigentlich so, dass man die Umgangskosten vom Netto-Verdienst abziehen kann und dann erst den Unterhalt berechnet, so wie im Artikel beschrieben?
https://www.nordkurier.de/neubrandenburg...50501.html
Stimmt es eigentlich so, dass man die Umgangskosten vom Netto-Verdienst abziehen kann und dann erst den Unterhalt berechnet, so wie im Artikel beschrieben?