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Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel
#3
Moin.

Ich habe in ähnlich gelagerten Fällen dem Rechnungsersteller ( Arzt, Apotheke ) mitgeteilt, dass zwischen ihm und mir kein Rechtsverhältnis besteht und ich nur die übernahmefähigen Kosten seiner Rechnung übernehme, er die von mir anerkannten Rechnungspositionen erst nach Eingang meiner Erstattungen durch KV und Beihilfe erhält und er gefälligst seine Mahnungen an den Rechnungsverursacher ( also die Kindesmutter ) senden und seine Forderungen dort eintreiben soll. Die Exe hat eine Durchschrift erhalten.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - von ArJa - 11-01-2022, 09:10

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