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Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel
#9
(11-01-2022, 11:53)Simon ii schrieb:
(10-01-2022, 23:35)Asltaw schrieb: Gibt der Mutti eine Vollmacht zum Einreichen der Krankenrechnungen vom Kind bei der PKV und teile ihr mit, daß du dafür nicht (mehr) zuständig bist und sie sich selber um die Erstattung zu kümmern hat.

Geht das denn so einfach? Was sagt denn die PKV dazu?

Nicht, daß hinterher der Vater doch noch für irgendwelchen Müll geradestehen muß, der sich hätte vermeiden lassen, wenn die Rechnungseinreichung über ihn gelaufen wäre.

Ja, das ist Standard für die PKV. Habe das damals formlos mit einem Dreizeiler an die PKV gemacht. Rechnungsempfänger der Krankenrechnungen soll dann natürlich immer die Mutter sein. Angenehmer Nebeneffekt bei mir, der Papierkram wurde der ex auf Dauer zuviel und Kindchen wechselte dann in die Familienversicherung der gesetzlich versicherten Mutter und ich musste die PKV-Versicherungsprämie für das Kindchen nicht mehr zahlen.
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RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - von Asltaw - 11-01-2022, 18:47

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