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Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel
#10
(11-01-2022, 18:47)Asltaw schrieb: Ja, das ist Standard für die PKV. Habe das damals formlos mit einem Dreizeiler an die PKV gemacht. Rechnungsempfänger der Krankenrechnungen soll dann natürlich immer die Mutter sein.


Danke für die Info.

Es betrifft mich zwar nicht, hat mich aber trotzdem interessiert.
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RE: Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Heilmittel - von Simon ii - 12-01-2022, 12:11

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