13-01-2022, 10:05
Eigentlich müssten sie abgezogen werden, das Problem ist dass die Amtsrichter das meistens einfach verweigern, das Unterhaltsmaximierungsprinzip ist stärker.
Umgang mit den Kindern ist nicht nur im BGB, sondern verfassungmässig geboten. BGH vom 09.01.2008 - XII ZR 170/05, auch BGH vom 23.02.2005 - XII ZR 56/02. Das bezeiht sich aber noch auf die alte Kindergeld-Rechtslage.
Umgang mit den Kindern ist nicht nur im BGB, sondern verfassungmässig geboten. BGH vom 09.01.2008 - XII ZR 170/05, auch BGH vom 23.02.2005 - XII ZR 56/02. Das bezeiht sich aber noch auf die alte Kindergeld-Rechtslage.