21-01-2022, 14:01
Sachstandsbericht Informationsrecht, hier: mein eigener Fall mit Stand Januar 2022
Mit obigem Beitrag vom 30.04.2019 hatte ich auf das Informationsrecht hingewiesen (sog. "Antrag auf Information).
Ich halte es für das einzige echte Recht eines verlassenen Vaters, dass ihm auch gegen den Willen der Mutter zugestanden wird.
Mit weiterem Beitrag vom 16.09.2021 schilderte ich meinen eigenen Fall.
Betreut wird das Informationsrecht des Vaters durch das zuständige Amtsgericht.
Dort ist es nicht Sache einer Richterin sondern einer Rechtspflegerin.
Im letzten Jahr habe ich insgesamt drei Rechtspflegerinnen mit meiner Sache beschäftigt.
Die Damen waren ausschließlich daran interessiert, mein Recht mit sogenannten Ergänzungs- u. Berichtigungsbeschlüssen auszuhöhlen.
Ohnehin waren es bislang nur dürftige Notizen von der Mutter, zu keinem Zeitpunkt verdienten es diese Notizen, Entwicklungsberichte genannt zu werden.
Fotos wurden nie übersandt, lediglich ein Foto von drei der vier Kinder. Aufgenommen aus großer Entfernung, kaum erkennbar.
Der Ursprungsbeschluss aus 2017 verpflichtete die Mutter zu detailierten Informationen und zum Übersenden von erkennbaren Kinderfotos zu festgelegten, halbjährlichen Zeiten (01. Januar und 01. Juni).
Nie kamen die Notizen pünktlich, nie unaufgefordert und nie vollständig.
Meine halbjährlichen Anträge sind immer gleich: Antrag auf Information gemäß Beschluss und Antrag auf erhöhtes Ordnungsgeld.
Die Antworten: eine dürftige Notiz der Mutter über das Kind (3 Zeilen) garniert mit Ankündigungen erhöhten Mehrbedarfes, bzw. Sonderbedarfes und seitenlanges Jammern über ihren "Fulltime Job" als Mutter, die keine Hilfe bekommt.
Die Rechtspflegerinnen überbieten sich regelmäßig in seitenlangen Abhandlungen, warum der Mutter kein Zwangsgeld auferlegt wird.
Meistens hat die "Antragsgegnerin die Entwicklungsberichte hinreichend ergänzt, bzw. erstmals eingereicht und damit die Handlung erfüllt".
Verzögerungen von über eineinhalb Jahren sind egal.
Ich lege dann Widerspruch ein, beweise Falschbehauptungen und erhebe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die jeweilige Rechtspflegerin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.
Bislang musste sich nur eine Rechtspflegerin äußern und die gab unumwunden zu, meinen Antrag auf erhöhtes Ordnungsgeld auf "Antrag auf Erhöhung des Ordnungsgeldes" umgedeutet zu haben. Da es bislang kein Ordnungsgeld gab, konnte natürlich auch nichts erhöht werden und der Antrag wurde mit leichter Hand abgelehnt.
Aufgrund meiner Beschwerden wurde die Sache zum Herbst an das OLG als Beschwerdestelle abgegeben.
Vor Weihnachten erhielt ich ein Schreiben, dass "wesentliche Verfahrensmängel" in der Sache feststellte und aufgrund dessen die Sache zurück zum AG geflankt werden sollte, wenn ein Zurücksendeantrag gestellt wird. Der Antrag wurde natürlich eingereicht.
Über den Jahreswechsel muss dann irgendetwas geschehen sein.
Aktuell erhielt ich ein OLG-Beschluss einer OLG-Richterin.
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Begründung:
Nach jeweiligem Antrag des Vaters auf Information wurde der Entwicklungsbericht von der Mutter vor der jeweiligen AG-Entscheidung (über den Antrag des Vaters) zugesandt.
Fazit: Die Mutter verhält sich korrekt.
Keine Rede von festgelegten Zeitpunkten, die nie beachtet wurden.
Keine Rede von selbständiger Übersendung der Berichte zu bestimmten Zeiten (halbjährlich).
Es geht um die Zeitspanne zwischen Antrag des Vaters und Gerichtsentscheidung.
Sendet die Mutter in dieser Zeitspanne dürftige Notizen, ist alles okay.
Vielleicht ist es doch am besten, wenn man dieses Spiel gar nicht erst mitspielt.
Aber zum 1. Januar kam wieder kein Entwicklungsbericht.
Noch heute werde ich wieder einen Antrag schreiben.....
Diskussion dazu: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid210903
Mit obigem Beitrag vom 30.04.2019 hatte ich auf das Informationsrecht hingewiesen (sog. "Antrag auf Information).
Ich halte es für das einzige echte Recht eines verlassenen Vaters, dass ihm auch gegen den Willen der Mutter zugestanden wird.
Mit weiterem Beitrag vom 16.09.2021 schilderte ich meinen eigenen Fall.
Betreut wird das Informationsrecht des Vaters durch das zuständige Amtsgericht.
Dort ist es nicht Sache einer Richterin sondern einer Rechtspflegerin.
Im letzten Jahr habe ich insgesamt drei Rechtspflegerinnen mit meiner Sache beschäftigt.
Die Damen waren ausschließlich daran interessiert, mein Recht mit sogenannten Ergänzungs- u. Berichtigungsbeschlüssen auszuhöhlen.
Ohnehin waren es bislang nur dürftige Notizen von der Mutter, zu keinem Zeitpunkt verdienten es diese Notizen, Entwicklungsberichte genannt zu werden.
Fotos wurden nie übersandt, lediglich ein Foto von drei der vier Kinder. Aufgenommen aus großer Entfernung, kaum erkennbar.
Der Ursprungsbeschluss aus 2017 verpflichtete die Mutter zu detailierten Informationen und zum Übersenden von erkennbaren Kinderfotos zu festgelegten, halbjährlichen Zeiten (01. Januar und 01. Juni).
Nie kamen die Notizen pünktlich, nie unaufgefordert und nie vollständig.
Meine halbjährlichen Anträge sind immer gleich: Antrag auf Information gemäß Beschluss und Antrag auf erhöhtes Ordnungsgeld.
Die Antworten: eine dürftige Notiz der Mutter über das Kind (3 Zeilen) garniert mit Ankündigungen erhöhten Mehrbedarfes, bzw. Sonderbedarfes und seitenlanges Jammern über ihren "Fulltime Job" als Mutter, die keine Hilfe bekommt.
Die Rechtspflegerinnen überbieten sich regelmäßig in seitenlangen Abhandlungen, warum der Mutter kein Zwangsgeld auferlegt wird.
Meistens hat die "Antragsgegnerin die Entwicklungsberichte hinreichend ergänzt, bzw. erstmals eingereicht und damit die Handlung erfüllt".
Verzögerungen von über eineinhalb Jahren sind egal.
Ich lege dann Widerspruch ein, beweise Falschbehauptungen und erhebe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die jeweilige Rechtspflegerin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.
Bislang musste sich nur eine Rechtspflegerin äußern und die gab unumwunden zu, meinen Antrag auf erhöhtes Ordnungsgeld auf "Antrag auf Erhöhung des Ordnungsgeldes" umgedeutet zu haben. Da es bislang kein Ordnungsgeld gab, konnte natürlich auch nichts erhöht werden und der Antrag wurde mit leichter Hand abgelehnt.
Aufgrund meiner Beschwerden wurde die Sache zum Herbst an das OLG als Beschwerdestelle abgegeben.
Vor Weihnachten erhielt ich ein Schreiben, dass "wesentliche Verfahrensmängel" in der Sache feststellte und aufgrund dessen die Sache zurück zum AG geflankt werden sollte, wenn ein Zurücksendeantrag gestellt wird. Der Antrag wurde natürlich eingereicht.
Über den Jahreswechsel muss dann irgendetwas geschehen sein.
Aktuell erhielt ich ein OLG-Beschluss einer OLG-Richterin.
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Begründung:
Nach jeweiligem Antrag des Vaters auf Information wurde der Entwicklungsbericht von der Mutter vor der jeweiligen AG-Entscheidung (über den Antrag des Vaters) zugesandt.
Fazit: Die Mutter verhält sich korrekt.
Keine Rede von festgelegten Zeitpunkten, die nie beachtet wurden.
Keine Rede von selbständiger Übersendung der Berichte zu bestimmten Zeiten (halbjährlich).
Es geht um die Zeitspanne zwischen Antrag des Vaters und Gerichtsentscheidung.
Sendet die Mutter in dieser Zeitspanne dürftige Notizen, ist alles okay.
Vielleicht ist es doch am besten, wenn man dieses Spiel gar nicht erst mitspielt.
Aber zum 1. Januar kam wieder kein Entwicklungsbericht.
Noch heute werde ich wieder einen Antrag schreiben.....
Diskussion dazu: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid210903