19-02-2022, 20:42
Guten Abend,
zwischen der KM und mir gibt es seit 11/2017 einen Umgangsvergleich der vom Gericht nach gebilligt worden ist. Der Vergleich regelt die Dauer des Umgangs und den Übergabeort. 2017 lebte ich in Hannover, seit 2019 in unmittelbarer Nähe zum Kind in Berlin.
Ich möchte diesen Vergleich dahingehend abändern, dass der 2019 nachträglich und einvernehmlich beim JA vereinbarte Umgang von Fr-Mo per Beschluss geregelt ist. Hier droht, dass die KM die gelebte Umgangszeit nun wieder rückgängig machen möchte. Begründung ist, dass die KM ab 04/22 eine Stunde entfernt innerhalb der gleichen Stadt mit unserem Kind ziehen und unser Kind dort auch zur Schule schicken möchte.
Darüber hinaus möchte ich mindestens einen weiteren Umgang über Nacht in der umgangsfreien Woche beantragen. Vermittlung durch das JA ist gescheitert.
Welche triftigen Gründe müssen vorliegen, damit ein Gericht einen Antrag auf Änderungen zulässt?
♥️ Dank!
zwischen der KM und mir gibt es seit 11/2017 einen Umgangsvergleich der vom Gericht nach gebilligt worden ist. Der Vergleich regelt die Dauer des Umgangs und den Übergabeort. 2017 lebte ich in Hannover, seit 2019 in unmittelbarer Nähe zum Kind in Berlin.
Ich möchte diesen Vergleich dahingehend abändern, dass der 2019 nachträglich und einvernehmlich beim JA vereinbarte Umgang von Fr-Mo per Beschluss geregelt ist. Hier droht, dass die KM die gelebte Umgangszeit nun wieder rückgängig machen möchte. Begründung ist, dass die KM ab 04/22 eine Stunde entfernt innerhalb der gleichen Stadt mit unserem Kind ziehen und unser Kind dort auch zur Schule schicken möchte.
Darüber hinaus möchte ich mindestens einen weiteren Umgang über Nacht in der umgangsfreien Woche beantragen. Vermittlung durch das JA ist gescheitert.
Welche triftigen Gründe müssen vorliegen, damit ein Gericht einen Antrag auf Änderungen zulässt?
♥️ Dank!