19-02-2022, 23:51
(19-02-2022, 22:30)p__ schrieb: Um das richtig zu verstehen:
Umgangsvergleich 11/2017 - wurde aber 2019 durch eine andere Umgangsregelung ersetzt. In Form einer neuen Vereinbarung zwischen den Eltern.
Und diese 2019 - Vereinbarung will sie eigenmächtig und einseitig kippen, sie will weniger Umgang. Du willst die Regelung auch ändern, du willst mehr Umgang, einen Termin alle 14 Tage mehr. Soweit richtig?
Soweit ich das ersehe, habt ihr divergierende Vorstellung und habt die Vermittlungsphase bereits hinter euch. Umgangsregelungen bleiben selten statisch. Die Gründe für eine Änderung sind naheliegend: Weil die neue Regelung dem Kind gut tut. weil sie besser passt. Beispielsweise an veränderte Lebensumstände bei den Eltern oder dem Kind, weil das Kind älter geworden ist, weil sich Entfernungen ändern, weil es das Kind es selbst will (wichtiger Faktor, bei älteren Kindern der Wichtigste)... Es gibt nicht DEN Grund und dann drückt der Richter auf den Veränderungsknopf. Das Ganze ist ein Handel voller Zufälle und nicht planbarem Verlauf. Man muss es versuchen, argumentieren wie oben skizziert, ansonsten hoffen und beten.
Vielen Dank!
Ja korrekt, die vor Gericht 11/2017 beschlossene Umgangsregelung wurde 09/2019 durch eine neue Absprache in einer Elternberatung ersetzt. Nun will die KM umziehen und ein Schulwechsel an, so dass die KM dies wieder rückgängig machen will.
Meine Frage lautet, da ich gelesen habe das Gerichte Anträge auf Abänderungen von bestehenden Beschlüssen nur bei triftigen Gründen annimmt, was triftige Gründe sein könnten.
Grüße