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Ein neuer Fall...
#14
Ich würde die Option, dass die Mutter alleine kindesunterhaltspflichtig wird, an deiner Stelle nicht weiter in Betracht ziehen. Das ist nur vorstellbar, wenn die Mutter Lufthansa-Pilotin ist und der Vater bei der Putzkolonne arbeitet, die den Flieger zwischen den Flügen durchwischen. Um mal ein krasses Beispiel zu nennen. Zudem hatte die Mutter dieses Einkommen VOR der Geburt; an der Erzielung solcher Einnahmen ist sie ja jetzt wegen Betreuung des Kindes gehindert....
Allerdings wird es dich wohl vor Betreuungsunterhalt bewahren. Wie ist denn der Stand der Vaterschaftsfeststellung? In Österreich gibt es Labors (selber googeln), die machen das für 100-150 Euro, und dort muss man nicht erst die Einverständniserklärung der Mutter vorlegen. Zwei Haarlocken oder benutzte Taschentücher genügen. Hast du diesbezüglich schon was unternommen? Dies dient der Klärung der Situation - bist du nicht der biologische Vater, Problem gelöst. Bist du es, macht weiterer Widerstand gegen die Unterhaltspflicht einfach keinen Sinn.
Bei deinem jetzigen Einkommen würde ich dazu raten, im Falle der Bestätigung der Unterhaltspflicht die Variante "Aufstocker nach SGB II" zu wählen. Du gehst zum Jobcenter und beantragst Leistungen nach Hartz 4, weil dein Einkommen nach Zahlung des Kindesunterhalts zum Leben nicht mehr ausreicht. Ist ein bißchen Schreiberei beim Erstantrag, aber danach kommen sie nur noch alle sechs Monate und prüfen die aktuelle Situation. Diese Variante hat für den Kindesvater den Charme, dass keine Unterhaltsrückstände entstehen und keine Unterhaltsschulden auflaufen. Aber Achtung: das Jobcenter könnte etwas dagegen haben, die Vaterschaft (und damit das Eingehen der Unterhaltsverpflichtung) vorschnell und allzu freiwillig anzuerkennen. Gespräch mit deinem Fallmanager führen!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Ein neuer Fall... - von Egal - 27-09-2021, 15:39
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