02-03-2022, 15:23
Was P erklärt hat, ist eigentlich ausführlich genug. Die Mutter ist an der Erwerbsarbeit zumindest zeitweise gehindert, weil sie das
Kind betreut. Das darf und muß sie auch.
Also wird man von dir verlangen, für den Kindesunterhalt zu sorgen und dich stärker zu bemühen, das nötige Geld aufzutreiben. In der Praxis wird dann mit sogenanntem fiktiven Einkommen hantiert, das heißt, man behandelt dich so, als wärst du in er Lage, einen bestimmten Betrag an Unterhalt zu zahlen, obwohl du den in der Praxis gar nicht zur Verfügung hast.
Vor einer Pfändung muß erst mal ein Unterhaltstitel bestehen, mit Ausnahme des UV. Die Unterhaltsvorschußkasse kann sich ihre Titel selber schreiben und damit auch pfänden (sogenannter gesetzlicher (Unterhalts)Anspruchsübergang).
Kind betreut. Das darf und muß sie auch.
Also wird man von dir verlangen, für den Kindesunterhalt zu sorgen und dich stärker zu bemühen, das nötige Geld aufzutreiben. In der Praxis wird dann mit sogenanntem fiktiven Einkommen hantiert, das heißt, man behandelt dich so, als wärst du in er Lage, einen bestimmten Betrag an Unterhalt zu zahlen, obwohl du den in der Praxis gar nicht zur Verfügung hast.
Vor einer Pfändung muß erst mal ein Unterhaltstitel bestehen, mit Ausnahme des UV. Die Unterhaltsvorschußkasse kann sich ihre Titel selber schreiben und damit auch pfänden (sogenannter gesetzlicher (Unterhalts)Anspruchsübergang).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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