11-03-2022, 10:19
Der Kindesunterhalt kann nicht gegeneinander aufgerechnet werden, denn es ist der Anspruch der Kinder, nicht der Anspruch der Eltern. Ihr Eltern könnt nur eure eigenen Ansprüche gegeneinander aufrechnen. Es kann also bei Geschwistertrennung durchaus sein, dass ein Elternteil Kindesunterhalt an den anderen zahlt und der andere nicht.
Da die Tochter erst 6 ist, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass sie gegen den Willen der Mutter bei dir wohnt. Das Argument mit der sozialen Umgebung zählt nur wenig heute, weil die Leute sowieso dauernd umziehen.
Leider ist die Ausbildung der Mutter misslungen. Das ist der schlechtmöglichste Ausgang. Ich denke, wenn wenigstens der Sohn bei dir bleibt ist das das Maximum, das du erreichen kannst.
Da die Tochter erst 6 ist, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass sie gegen den Willen der Mutter bei dir wohnt. Das Argument mit der sozialen Umgebung zählt nur wenig heute, weil die Leute sowieso dauernd umziehen.
Leider ist die Ausbildung der Mutter misslungen. Das ist der schlechtmöglichste Ausgang. Ich denke, wenn wenigstens der Sohn bei dir bleibt ist das das Maximum, das du erreichen kannst.