14-03-2022, 18:21
Sorgeberechtigt: Auskunftsanspruch gegen Dritte
Nicht-Sorgeberechtigt: Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter
Je nachdem, wie die Ex drauf ist, ist die Vorgehensweise von kay zu empfehlen.
Natürlich möchte man sich nicht zwingend mit der Schule "anlegen". Das sollte aber nicht bedeuten, dass man sich jeden Schmarrn gefallen lassen muss. Diese Art und Weise der Schulen, die man immer wieder hört, ist unsäglich und Dir gegenüber Herabwürdigend. Ein Hinweis auf geltendes "Recht", gehört da beileibe nicht zu Querulantentum.
Nicht-Sorgeberechtigt: Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter
Je nachdem, wie die Ex drauf ist, ist die Vorgehensweise von kay zu empfehlen.
Natürlich möchte man sich nicht zwingend mit der Schule "anlegen". Das sollte aber nicht bedeuten, dass man sich jeden Schmarrn gefallen lassen muss. Diese Art und Weise der Schulen, die man immer wieder hört, ist unsäglich und Dir gegenüber Herabwürdigend. Ein Hinweis auf geltendes "Recht", gehört da beileibe nicht zu Querulantentum.