14-03-2022, 19:31
Eines der vielen, alten, nervenden Probleme. Zunächst mal: Eine Verpflichtung dahingehend, einem sorgeberechtigten, an einem anderen Ort wohnhaften Elternteil Kopien des Zeugnisses zukommen zu lassen, ist aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht ableitbar. Nicht meine Worte, sondern die des VG München, Urteil vom 16.05.2011 - M 3 K 09.4361. Dasselbe Gericht, das dem sorgeberechtigten Vater die Schulanmeldung aus der Hand genommen hat. Achtung: Das war eine Klage gegen die Schule, also gegen Dritte.
Zu klagen ist aber gegen die Mutter, nicht gegen die Schule. Sogar das kann schiefgehen und in der Praxis läuft es auch oft so, dass der Vater letztlich das Zeugnis doch nicht bekommt oder teilweise oder verfälscht oder unleserlich oder dass behauptet wird, er hätte es bekommen oder oder oder. Das Ganze ist eine lächerliche Dreckskomödie, ein Musterbeispiel für ein Familienrecht, dessen Urheber eigentlich (*zensiert*).
Mein Rat: Vergiss es. Irgendwann hat das Kind ein Handy. Sprich mit ihm. Es soll das Zeugnis knipsen und dir schicken. Ich habe bei diesem Punkt jahrelang gestritten und nie ein Zeugnis gesehen. Als das Kind ein Handy hatte, hab ich es gefragt, drei Sekunden später hatte ich das Zeugnis. Ohne Ex, ohne Richter, ohne Jugendamt, ohne alles.
Zu klagen ist aber gegen die Mutter, nicht gegen die Schule. Sogar das kann schiefgehen und in der Praxis läuft es auch oft so, dass der Vater letztlich das Zeugnis doch nicht bekommt oder teilweise oder verfälscht oder unleserlich oder dass behauptet wird, er hätte es bekommen oder oder oder. Das Ganze ist eine lächerliche Dreckskomödie, ein Musterbeispiel für ein Familienrecht, dessen Urheber eigentlich (*zensiert*).
Mein Rat: Vergiss es. Irgendwann hat das Kind ein Handy. Sprich mit ihm. Es soll das Zeugnis knipsen und dir schicken. Ich habe bei diesem Punkt jahrelang gestritten und nie ein Zeugnis gesehen. Als das Kind ein Handy hatte, hab ich es gefragt, drei Sekunden später hatte ich das Zeugnis. Ohne Ex, ohne Richter, ohne Jugendamt, ohne alles.