15-03-2022, 12:45
Nee, das war tatsächlich früher mal so. Wer im ALGII Bezug erbt, bekommt aber
das ererbte Vermögen nach Abzug von Erbschaftsteuer und so weiter, auf seine Leistungen angerechnet.
Wenn das Vermögen die Freibeträge übersteigt, muß man dieses "verleben" bevor man erneut
ALG II Leistungen in Anspruch nehmen kann. Für bereits in der Vergangenheit gezahlte ALGII Leistungen wird
man nicht in Regress genommen. Es kann aber natürlich sein, das im Monat des Zuflusses des Erbvermögens die Leistungen
auf Null gekürzt werden, weil dann genug Geld da ist.
das ererbte Vermögen nach Abzug von Erbschaftsteuer und so weiter, auf seine Leistungen angerechnet.
Wenn das Vermögen die Freibeträge übersteigt, muß man dieses "verleben" bevor man erneut
ALG II Leistungen in Anspruch nehmen kann. Für bereits in der Vergangenheit gezahlte ALGII Leistungen wird
man nicht in Regress genommen. Es kann aber natürlich sein, das im Monat des Zuflusses des Erbvermögens die Leistungen
auf Null gekürzt werden, weil dann genug Geld da ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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