17-03-2022, 22:49
Ich habe heute diesbezüglich mitm Anwalt gesprochen.
Seine Antworten haben mich ermutigt. Bzgl. Sohn: wenn er mit mir zusammen leben möchte und mit mir zusammen auszieht und anschließend mit mir bleibt, dann kann weder die KM, noch JA, noch eine Richterin anordnen, dass er gegen seinen Willen doch zwangsumgesiedelt wird in den Haushalt der KM. Der Sohn ist 10 Jahre alt, wird bald 11. Die magische Grenze liegt bei 12, aber wenn es drauf ankommt und er seinen Willen vor Richterin äußern sollte, dass er bei mir bleiben möchte, dann ist es so. Die Mutter kann den Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Da ich als Vater aber "geeignet" bin, wird es keinen Erfolg haben.
Bzgl. Kindesunterhalt ist es wohl am sinnvollsten eine Vereinbarung dazu zu treffen. Aber erst die Tatsachen schaffen, also nicht lange zögern , sondern umziehen mit Sohn zusammen und dann mit KM verhandeln. Wenn es eskaliert, dann landet es sowieso vor Gericht.
Bzgl. Ehegattenunterhalt hat es gesagt, dass dieser begrenzt wird auf ca. 1/3 der gemeinsamen Ehezeit und nicht lebenslang unbegrenzt bezahlt werden soll. Auch wenn es 12 Jahre Ehe sind. Aber auch das kann man und soll man vorher regeln mit KM.
Meine Absicht ist es jetzt mich endlich um eine eigene Wohnung zu kümmern und handeln.
Seine Antworten haben mich ermutigt. Bzgl. Sohn: wenn er mit mir zusammen leben möchte und mit mir zusammen auszieht und anschließend mit mir bleibt, dann kann weder die KM, noch JA, noch eine Richterin anordnen, dass er gegen seinen Willen doch zwangsumgesiedelt wird in den Haushalt der KM. Der Sohn ist 10 Jahre alt, wird bald 11. Die magische Grenze liegt bei 12, aber wenn es drauf ankommt und er seinen Willen vor Richterin äußern sollte, dass er bei mir bleiben möchte, dann ist es so. Die Mutter kann den Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Da ich als Vater aber "geeignet" bin, wird es keinen Erfolg haben.
Bzgl. Kindesunterhalt ist es wohl am sinnvollsten eine Vereinbarung dazu zu treffen. Aber erst die Tatsachen schaffen, also nicht lange zögern , sondern umziehen mit Sohn zusammen und dann mit KM verhandeln. Wenn es eskaliert, dann landet es sowieso vor Gericht.
Bzgl. Ehegattenunterhalt hat es gesagt, dass dieser begrenzt wird auf ca. 1/3 der gemeinsamen Ehezeit und nicht lebenslang unbegrenzt bezahlt werden soll. Auch wenn es 12 Jahre Ehe sind. Aber auch das kann man und soll man vorher regeln mit KM.
Meine Absicht ist es jetzt mich endlich um eine eigene Wohnung zu kümmern und handeln.