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Optionen vor Trennung (mit Kindern)
#11
Bug 
(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Ich habe heute diesbezüglich mitm Anwalt gesprochen. 
Seine Antworten haben mich ermutigt.

Schön, dass Du Dir den Mut nicht nehmen lässt. Anwälte reden viel, wenn der Tag lang ist. Dafür werden sie bezahlt. Heute nehmen sie Deine Situation auf und erklären Dir was alles geht und wie man gegen die "gegnerische Partei" vorgehen wird .... Dein AW schreibt einen bitterbösen Schriftsatz an den AW Deiner künftigen Ex ... und abends sitzen beide AW's gemütlich bei der Whiskeyverkostung beisammen und scherzen über Richter und Mandanten.

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Bzgl. Sohn: wenn er mit mir zusammen leben möchte und mit mir zusammen auszieht und anschließend mit mir bleibt, dann kann weder die KM, noch JA, noch eine Richterin anordnen, dass er gegen seinen Willen doch zwangsumgesiedelt wird in den Haushalt der KM. 

Dein Sohn kann nur mit (dokumentierter) Zustimmung der Mutter gemeinsam mit Dir aus der bisherigen Familienwohnung ausziehen! Das beginnt schon bei der Adressänderung für Deinen Sohn beim Einwohnermeldeamt. Du musst auch seine Anschrift bei Schule, Krankenkasse ggf. Bank (falls Kindersparkonto) etc. ändern .... und Du wirst immer nach der Unterschrift der KM gefragt werden. Ohne KM-Einverständnis geht exakt NICHTS.

Wenn Du einfach mit ihm ausziehst, dann kann (und höchstwahrscheinlich wird es das auch) ein Gericht das als Kindesentziehung werten und Dich damit als nicht erziehungsfähig und bindungsintolerant einordnen.

Die KM hat dann alle Trümpfe in der Hand, stellt dann einen Eilantrag auf ABR und ... Bingo ... Du bist raus. Ggf. kommen auch die Herren in blau und holen Junior zurück zur KM. Dann wird auch von amtswegen das JA eingeschaltet.

Ich weiß, Frauen ziehen regelmäßig mit gemeinsamen Kindern ohne Zustimmung des KV weg. Willkommen im deutschen Familien(un)recht.

Wenn zwei das Gleiche tun, dann ist es noch lange nicht das Selbe. Besonders wenn Mütter und Väter das "Gleiche" tun wird das oftmals ganz anders bewertet.

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Der Sohn ist 10 Jahre alt, wird bald 11. Die magische Grenze liegt bei 12, aber wenn es drauf ankommt und er seinen Willen vor Richterin äußern sollte, dass er bei mir bleiben möchte, dann ist es so.

Es gibt keine "magische Grenze"!
Dieser "12 Jahre Mythos" ist Unsinn.

Juristensprech ist, dass der Wille eines Kindes (U18) berücksichtigt werden KANN wenn glaubhaft ist, dass dieser frei und klar unbeeinflusst sowie deutlich ist. Und damit ist für ein "lösungsorierentiertes familienpsychologisches Gutachten" (das gerne mal 6-10 k€ kostet -zusätzlich zu Anwalts und Gerichtskosten-) Tür und Tor geöffnet.

Letztenendes wird zwischen "Kindeswille" und "Kindeswohl" unterschieden. Der Kindeswille entspricht juristisch nicht dem Kindeswohl. Diese Begrifflichkeiten und Unterscheidungen wurden gezielt erfunden um Gerichten und HelferINNENindustrie das Leben leicht zu machen und -im Regelfall- Müttern alle Wege zu ebnen und Türen zu öffnen.

Das Kindeswohl entspricht oft, und da muss wohl der Leibhaftige persönlich im Spiel sein, regelmäßig den Vorstellungen der Mütter.

Klar wird ein Gericht ohne zwingenden Grund einen pubertierenden Teenager nicht gegen seinen Willen zu irgendwas zwingen. Es KANN aber.


(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Die Mutter kann den Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Da ich als Vater aber "geeignet" bin, wird es keinen Erfolg haben.

Sobald Du z.B. ohne Zustimmung der KM mit Deinem Sohn ausziehst machst Du Dich der Kindesentziehung schuldig und bist als Vater ganz schnell ungeeignet! Schwupps ist das ABR bei der KM und Du kannst froh sein, wenn Du mit Deinen Kids keinen begleiteten Umgang aufgedrückt bekommst!

Irgendwo im Nordosten in Mecklenburg Vorpommern ging gerade erst ein Fall durch die Medien, dass ein Vater seine 4 Kinder der KM über mehrere Monate entzogen hat. Rate, was das JA nun über seine Erziehungsfähigkeit denkt und wie es sich ggf. bei Gericht äußern wird...

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Bzgl. Kindesunterhalt ist es wohl am sinnvollsten eine Vereinbarung dazu zu treffen. Aber erst die Tatsachen schaffen, also nicht lange zögern , sondern umziehen mit Sohn zusammen und dann mit KM verhandeln. Wenn es eskaliert, dann landet es sowieso vor Gericht.

Das Gericht kann und wird jede Vereinbarung kippen oder weggutachtern wenn es Anlass dazu sieht.

Vergiss dass Du einfach ganz schnell Tatsachen schaffst und dann auf der Siegerstraße bist! Wenn Du mit Junior ohne Zustimmung der KM ausziehst, dann hasst Du ganz schlechte Karten. Auch wenn Mütter das im Regelfall tun sieht das ganz anders aus wenn ein Vater das tut! Erschwerend bei Dir ist, dass Du das Geschwisterpaar trennst.


(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Bzgl. Ehegattenunterhalt hat es gesagt, dass dieser begrenzt wird auf ca. 1/3 der gemeinsamen Ehezeit und nicht lebenslang unbegrenzt bezahlt werden soll. Auch wenn es 12 Jahre Ehe sind. Aber auch das kann man und soll man vorher regeln mit KM.
Klar kann man Dinge vorher regeln. Da kann Dich Dein Anwalt auch schon vor dem Gerichtsverfahren hervorragend beraten, die Schriftsätze aufsetzen, schöne Beispielrechnungen anstellen usw. usf., den Streitwert schön hoch treiben und schon vor dem eigentlichen Familiengerichtsverfahren den Preis hochtreiben.

(17-03-2022, 22:49)Axel5 schrieb: Meine Absicht ist es jetzt mich endlich um eine eigene Wohnung zu kümmern und handeln.

Tue das ... aber handle weise!!!

Und vielleicht holst Du Dir noch eine weitere juristische Einschätzung.

Im Übrigen kommt es nicht selten ganz gut an sich als Vater von einer Anwältin vertreten zu lassen.
In meinem Fall war es gut, dass ich als Vater auch der Erstkontakt beim JA war ... die KM wurde erst eingeladen, nachdem ist 2-3 Termine hatte und das Feld abstecken konnte.
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Optionen vor Trennung (mit Kindern) - von Axel5 - 18-08-2021, 00:27
RE: Optionen vor Trennung (mit Kindern) - von Nachtwanderer - 19-03-2022, 11:58

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