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Im Jahr 2022 sich der Zwangsvollstreckung entziehen
#2
Es gibt seit einigen Jahren den europäischen Vollstreckungsbefehl. In der EU kann leicht gepfändet werden, die Vollstreckung selbst richtet sich nach lokalem Landesrecht. Es wird also in Spanien nicht nach deutschem Recht die deutsche Schuld vollstreckt, sondern nach spanischem.

Bei einem fünfstelligen Betrag lohnt sich der Aufwand, dir nachzusteigen. Auch deine Anlagen in anderen Ländern lassen sich herausbekommen. Dafür gibt es das Bundeszentralamt für Steuern, wo die Daten des weltweiten Bankdatenaustauschs einlaufen. Ich glaube, du stellst dir das zu leicht und zu machbar vor. Um da rauszukommen musst du in ein Land in dem du nicht gefunden wirst. Wenn es dir das wert ist.
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RE: Im Jahr 2022 sich der Zwangsvollstreckung entziehen - von p__ - 10-04-2022, 15:09

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