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(Wann) dem RA das Mandat entziehen?
#1
Guten Abend,
bei mir ist die Scheidung seit Wochen durch. KU tituliert, Umgangsverfahren erfolgreich abgeschlossen inkl. Ordnungsgeld. TU läuft in ein paar Monaten aus.
Also alles soweit in trockenen Tüchern. Bin zufrieden mit der Leistung des Anwalts, habe aber wenig Lust, falls 2 Jahre nach der letzten Lohnoffenlegung wieder eine Aufforderung des gegnerischen Anwalts kommen sollte, meinem RA erneut ein paar Hundert Euro zu bezahlen. Da ich nach Tarifvertrag bezahlt werde, wird sich eh keine Höherstufung des KU ergeben, ich zahle eh schon Stufe 4.
Sollte man unter diesen Umständen dankend das Mandat entziehen?
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#2
Deine aktuellen Verfahren sind doch abgeschlossen.
Damit ist es sein Mandat auch.

Bedanke dich artig (mit Diener) bei ihm für seine Hilfe und teile ihm mit, dass du dich gerne wieder melden würdest, wenn du seiner Dienste nochmal bedürfen solltest.

Wenn in 2 Jahren wieder Auskunft verlangt wird, erteilst du diese. Ohne Anwalt.

Und wenn sich dein Einkommen signifikant erhöht hat, titulierst eben das.
Und wenn nicht eben nicht.

Für all das brauchst du keinen Anwalt.
Auch keinen guten.
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#3
(05-06-2013, 22:10)beppo schrieb: Deine aktuellen Verfahren sind doch abgeschlossen.
Damit ist es sein Mandat auch.

Automatisch? Was passiert wenn der gegnerische Anwalt ein Schreiben (zB. erneute Einkommensoffenlegung) an meinen RA schickt? Kann ich dann sagen, dass ich das selbst regle und muss ihm nichts zahlen?
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#4
Schreibe doch der RAtte, dass er deinen Anwalt zukünftig nicht belästigen soll, sondern sich b.a.W. an dich wenden solle. Mit Kopie an die Exe, falls sie jemand anderen beauftragt oder dich selbst nerven möchte.

Und deinem eigenen RA musst du ja keine Kündigung schicken, sondern einfach das oben skizzierte Dankesschreiben.
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#5
(05-06-2013, 22:01)L3NNOX schrieb: habe aber wenig Lust, falls 2 Jahre nach der letzten Lohnoffenlegung wieder eine Aufforderung des gegnerischen Anwalts kommen sollte, .....
Hehe, dieses Damoklesschwert wird Dir bis zum Ende Deines jämmerlichen Daseins über Deinem Kopf schweben. Tongue

Aber erst mal wirst DU angeschrieben und nicht Dein letzter Anwalt. Wie Du dann damit umgehst, wird sich dann zeigen.
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#6
(05-06-2013, 22:10)beppo schrieb: Deine aktuellen Verfahren sind doch abgeschlossen.
Damit ist es sein Mandat auch.

Eben. Selbst wenn ein Brief der Gegenseite nochmal kommen würde, bedeutet das nicht automatisch ein neues Mandat für Deinen RA.

Ein anständiger RA reicht einen solchen Brief an Dich durch und frägt nach, ob er darauf antworten soll. Erst wenn Du das bejahst, wäre es ein neues Mandat.

(05-06-2013, 22:10)beppo schrieb: Bedanke dich artig (mit Diener) bei ihm für seine Hilfe und teile ihm mit, dass du dich gerne wieder melden würdest, wenn du seiner Dienste nochmal bedürfen solltest.

Volle Zustimmung!

Ein guter RA ist eigentlich mit Gold nicht zu bezahlen und Du solltest ihm Deine Anerkennung aussprechen.

Falls Du ihn später nochmal brauchst (und es wäre ein Wunder, welches ich Dir wünsche, wenn das nicht der Fall wäre), wird er sicher engagierter für Dich arbeiten, wenn er merkt, daß Du seine Arbeit zu schätzen weißt.

(05-06-2013, 22:10)beppo schrieb: Wenn in 2 Jahren wieder Auskunft verlangt wird, erteilst du diese. Ohne Anwalt.

Ob mit oder ohne Anwalt entscheidest Du dann, wenn die Anfrage vorliegt.

Auch JAs sind oft sehr faul, weswegen es sein kann, daß in zwei Jahren gar keine erneute Gehaltsanfrage kommt (ist zumindest meine Erfahrung).

Simon II
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