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Ganztagsschule bei Einschulung?
#4
Hoffentlich bindet sie sich. Dann bist du den Ehegattenunterhalt ganz los und ein anderer Depp darf zahlen.
Mehr als argumentieren kannst du nicht, letztlich wird der Richter entscheiden. Deine Argumentation ist eben, dass Betreuung existiert und es deshalb keinen Grund gibt, in 50% Teilzeit zu verharren. Heutzutage ist Betreuung auch der Normalfall, man braucht sich nicht mehr darauf verweisen lassen, das würde dem Kind nicht guttun. Im Gegenteil.
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RE: Ganztagsschule bei Einschulung? - von p__ - 11-04-2022, 18:20

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