11-04-2022, 22:26
Ich wills mal so sagen: Im Trennungfall hättest du überhaupt nichts zu sagen und sie könnte umziehen wohin sie will, gemeinsames ABR hin oder her. Damit sind "30km" immer noch besser wie gar nichts.
Das ABR kannst du nicht per Ehevertrag aufgeben. Der Verbleib der Kinder oder ein vorab vereinbartes Wechselmodell ist auch nicht regelungsfähig. Ich würde es neutral formulieren. Wer die Kinder weitererzieht, sorgt für Kontinuität in Schule und Wohnort. Die schlechtere, aber immer noch sinnvolle Version wäre: Die Ehegatten sind sich einig, dass derjenige, der die Kinder weitererzieht, nicht weiter wie 30km weit wegzieht.
Regelt den Zugewinnausgleich. Am besten wäre der Eintritt in eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die bei Scheidung Zugewinn und Versorgungsausgleich ausschliesst. Damit das halbwegs rechtsfest wird und ob die Voraussetzung dafür gegeben sind, benötigt ihr neutrale und qualifizierte Beratung.
Das ABR kannst du nicht per Ehevertrag aufgeben. Der Verbleib der Kinder oder ein vorab vereinbartes Wechselmodell ist auch nicht regelungsfähig. Ich würde es neutral formulieren. Wer die Kinder weitererzieht, sorgt für Kontinuität in Schule und Wohnort. Die schlechtere, aber immer noch sinnvolle Version wäre: Die Ehegatten sind sich einig, dass derjenige, der die Kinder weitererzieht, nicht weiter wie 30km weit wegzieht.
Regelt den Zugewinnausgleich. Am besten wäre der Eintritt in eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die bei Scheidung Zugewinn und Versorgungsausgleich ausschliesst. Damit das halbwegs rechtsfest wird und ob die Voraussetzung dafür gegeben sind, benötigt ihr neutrale und qualifizierte Beratung.