11-04-2022, 22:56
Danke der schnellen Antworten.
Ich bin in der glücklichen Situation, dass mich Unterhaltszahlungen nicht runieren werden. Der Lebensstandard sinkt, aber ist nicht schlimm. Das möchte ich aber an dieser Stelle nicht weiter ausdiskutieren.
Ja, notariell ist schon das Ziel. Wenn dieser Teil zu den Kindern nicht rechtskräftig wäre, dann ist das so. Warum die Mühe? Weil der andere Teil der Vereinbarung zum modizierten Zugewinnausgelich durchaus vorteilhaft für mich ist. Muss der Notar nur so hinbiegen, dass der Rest Bestand hat.
Interessant, vielen Dank. Kann man das irgendwo nachlesen, dass es nicht regelungsfähig ist?
Also dann könnte ich ja jetzt einfach zustimmen. Irgendwie finde ich das aber riskant, da ich das rechtlich so garnicht überblicken kann. Ich gebe ja schon eine Willenserklärung schriftlich ab, die mir vielleicht doch noch auf die Füße fallen könnte.
Die neutralere Formulierung gefällt mir, aber der Verbleib der Kinder bei meiner Frau ist ihr Hauptanliegen. Und wie gesagt, damit habe ich auch kein Problem.
Wie meine Frau reagieren wird, wenn der Notar sagt, das sei nicht regelungsfähig... keine Ahnung. Irgendwie ein spannender Gedanke. Aber wie gesagt, dann müsste ich jetzt vor dem Notartermin keinen Stress mit einer harten Verhandlung machen.
Kann man überhaupt etwas die Kinder betreffendes regeln??
(11-04-2022, 22:20)stayFather87 schrieb: Also wenn Du Dich freiwillig finanziell kaputt machen möchtest, dann stimmst du so einem Blödsinn zu. [..] Nachehelicher Unterhalt an Frau und Unterhalt an Kinder werden Dich sonst ruinieren.
Ich bin in der glücklichen Situation, dass mich Unterhaltszahlungen nicht runieren werden. Der Lebensstandard sinkt, aber ist nicht schlimm. Das möchte ich aber an dieser Stelle nicht weiter ausdiskutieren.
(11-04-2022, 22:20)stayFather87 schrieb: Interessant wäre, wie rechtskräftig Euer Ehevertrag nach einer tatsächlichen Trennung ist, das kann ich nicht beurteilen. Nur mutmaßen - das solche Vereinbarungen dann gerne über "Board" geworden werden - also wozu eigentlich die Mühe? Wird der Vertrag notariell beglaubigt? Wenn es auszuhalten ist, halte den Ball Flach, lebe das Familienleben, das ihr habt und entscheide wenn die Kinder aus dem Haus sind nochmal neu.
Ja, notariell ist schon das Ziel. Wenn dieser Teil zu den Kindern nicht rechtskräftig wäre, dann ist das so. Warum die Mühe? Weil der andere Teil der Vereinbarung zum modizierten Zugewinnausgelich durchaus vorteilhaft für mich ist. Muss der Notar nur so hinbiegen, dass der Rest Bestand hat.
(11-04-2022, 22:26)p__ schrieb: Das ABR kannst du nicht per Ehevertrag aufgeben. Der Verbleib der Kinder oder ein vorab vereinbartes Wechselmodell ist auch nicht regelungsfähig. Ich würde es neutral formulieren. Wer die Kinder weitererzieht, sorgt für Kontinuität in Schule und Wohnort. Die schlechtere, aber immer noch sinnvolle Version wäre: Die Ehegatten sind sich einig, dass derjenige, der die Kinder weitererzieht, nicht weiter wie 30km weit wegzieht.
Interessant, vielen Dank. Kann man das irgendwo nachlesen, dass es nicht regelungsfähig ist?
Also dann könnte ich ja jetzt einfach zustimmen. Irgendwie finde ich das aber riskant, da ich das rechtlich so garnicht überblicken kann. Ich gebe ja schon eine Willenserklärung schriftlich ab, die mir vielleicht doch noch auf die Füße fallen könnte.
Die neutralere Formulierung gefällt mir, aber der Verbleib der Kinder bei meiner Frau ist ihr Hauptanliegen. Und wie gesagt, damit habe ich auch kein Problem.
Wie meine Frau reagieren wird, wenn der Notar sagt, das sei nicht regelungsfähig... keine Ahnung. Irgendwie ein spannender Gedanke. Aber wie gesagt, dann müsste ich jetzt vor dem Notartermin keinen Stress mit einer harten Verhandlung machen.
Kann man überhaupt etwas die Kinder betreffendes regeln??