11-04-2022, 23:18
(11-04-2022, 22:56)Tom1990 schrieb: Kann man überhaupt etwas die Kinder betreffendes regeln??
Nicht so, dass es rechtliche Wirkung entfaltet. Man kann über Kindesangelegenheiten nicht vorab verfügen, weil sich Kinderangelegenheiten bei Trennungen nach dem Kindeswohl zum Zeitpunkt der Trennung richten, nicht nur nach einem früheren Elternwillen. Kinder sind keine Erbmasse nach dem Tod einer Ehe, über die dann vertraglich verfügt wird. Das wird euch noch derjenige sagen, der den Ehevertrag mit euch ausarbeitet.
Finanziell lässt sich hinsichtlich der Kinder etwas festlegen, wenn es nicht zu Lasten Dritter und nicht zu Lasten der Kinder geht. Es gibt aber keinen Grund, so einen Vertrag zu machen. Das bringt niemand Vorteile oder mehr "Sicherheit".
Es gibt aber noch andere Vereinbarungen, die man gemeinsam treffen kann, die aber eben keine rechtliche Wirkung haben. Niederschrift eines gemeinsamen Willens. Sie binden emotional, moralisch, ethisch. Man spricht über eine mögliche Trennung und die Folgen, was in den meisten Ehen nicht passiert, aber gut wäre. Man kann z.B. vereinbaren, sich vor Gerichtsverfahren um eine Mediation bei Mediator XY zu bemühen.