17-04-2022, 22:55
Kindergeld senkt den Bedarf (siehe Düsseldorfer Tabelle) des Kindes. Bei gemeinsamer Betreuung kann es zwar immer noch zu Kindesunterhalt von einem zum anderen Elternteil kommen (aufgrund Einkommensunterschieden), aber wenn ihr noch in einer Wohnung wohnt wird das kein Thema sein. Ihr deckt den Bedarf des Kindes schliesslich weiterhin.
Trennungsunterhalt: 3/7 bis 1/2 der Einkommendifferenz.
Das Trennungsjahr in derselben Wohnung bringt einige Risiken mit sich.
Trennungsunterhalt: 3/7 bis 1/2 der Einkommendifferenz.
Das Trennungsjahr in derselben Wohnung bringt einige Risiken mit sich.