17-04-2022, 23:25
Das Kindergeld für Kindesunterhalt zählt ist klar, aber das ist nicht die Frage.
Es geht um den Trennungsunterhalt. Beispiel mit einfachen Zahlen:
- Ich: 2500€ bereinigtes netto aus Erwerbsarbeit
- Sie: 438€ Kindergeld
Darf ich für den Trennungsunterhalt eine Einkommensdifferenz von 2062€ ansetzten?
Welche Risiken meinst du?
Es geht um den Trennungsunterhalt. Beispiel mit einfachen Zahlen:
- Ich: 2500€ bereinigtes netto aus Erwerbsarbeit
- Sie: 438€ Kindergeld
Darf ich für den Trennungsunterhalt eine Einkommensdifferenz von 2062€ ansetzten?
(17-04-2022, 22:55)p__ schrieb: Das Trennungsjahr in derselben Wohnung bringt einige Risiken mit sich.
Welche Risiken meinst du?