18-04-2022, 07:59
(17-04-2022, 23:25)Tom1990 schrieb: Das Kindergeld für Kindesunterhalt zählt ist klar, aber das ist nicht die Frage.
Doch, das beantwortet sie. Nochmal: Das Kindergeld deckt (teilweise) den Bedarf des Kindes. Des Kindes, nicht der Mutter oder von dir. Es ist kein Einkommen der Mutter oder von dir. Die Eltern bekommes es fürs Kind überwiesen. Wie jedes Geld kann man es nur einmal ausgeben und es verdoppelt sich nicht, es kann nicht doppelt, sowohl dem Kind als auch der Mutter zugerechnet werden. Hat die Mutter kein Einkommen, dann hat sie kein Einkommen, das Kindergeld ist für die Kinder und erhöht dieses Nulleinkommen nicht. Eure Einkommensdifferenz beträgt 2500 EUR. Würdest du auch Kindesunterhalt zahlen, dann lautet die Basis: 2500 Minus Kindesunterhalt.
Risiken, späterer Streit um den Trennungzeitpunkt, Querschläge wie Versöhnungsbehauptungen, Streit um Nachweis der tatsächlichen Trennung, eine lange Latte von Missbrauchmöglichkeiten während der Trennungszeit. Typisch: Am Anfang kommt man noch miteinander klar, dann eskaliert es Stück für Stück oder einer fängt an, falsch zu spielen. Post verschwindet, Geld verschwindet, Unterlagen werden durchsucht und kopiert... Kann man sich vorher niiiie vorstellen. Vor allem Männer nicht. Und wer was anderes sagt, ist ein Spinner der immer nur das Schlimmste denkt und die grantigen Trennungsväter übertreiben mal wieder und und und....