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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert
#2
Bis vor ein paar Jahren wäre deine Ansicht recht aussichtsreich gewesen. Das haben die Gerichte Stück für Stück zugunsten der Gläubiger zerschossen. Verwirkung wurde im Zuge der fortschreitenden Unterhaltsmaximierungsanstrengungen für Unterhaltspflichtige so gut wie abgeschafft. Die Haupttäter des BGH haben die Verwirkung eigenmächtig vom Tisch gefegt, z.B. in BGH 31.1.18, XII ZB 133/17. Ich rate zur aussergerichtlichen Einigung mit der Ex.
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RE: Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert - von p__ - 25-04-2022, 15:50

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