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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert
#4
Es hat alles auch Vorteile. Angesichts dem Maschinengewehrfeuer auf allen Kanälen ganz speziell gegen Unterhaltsschuldner (massive Verschlechterungen bei Insolvenz, Verwirkung, der absoluten Unterhaltshöhe etc.) kann man nun um so fundierter und eindeutiger zu "Ende Gelände" raten, statt zu versuchen, den Affentanz noch mitzumachen. Ich hab schon wegen weniger Geld hingeworfen und das konseqent.

Im vorliegenden Fall wird das freilich immer noch nicht angeraten sein. Da ist abstottern besser. Zumal auch die Zukunft überschaubar ist. Für das Kind mit 18 sind bereits beide Eltern zuständig und das mit 12 hat auch schon zwei Drittel der §1603 BGB - Phase hinter sich.
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RE: Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert - von p__ - 25-04-2022, 21:12

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