26-04-2022, 01:33
Sie braucht kein Einkommen um ne Wohnung zu finden. ALG II lässt grüßen. Damit wäre dann die UVK zuständig.
Wenn du ohne Kind ausziehst, gilt das Kontinuitätsprinzip, also hast du da ganz schlechte Karten.
Die einzigste sinnvolle Methode wäre eine Einigung, ansonsten Antrag auf Wohnungszuweisung und Aufenthaltsbestimmungsrecht, während ihr noch zusammenlebt.
Keine deiner ausgedachten Optionen hat Aussicht auf Erfolg, und du scheinst https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid211443 komplett ignoriert zu haben.
Wenn du ohne Kind ausziehst, gilt das Kontinuitätsprinzip, also hast du da ganz schlechte Karten.
Die einzigste sinnvolle Methode wäre eine Einigung, ansonsten Antrag auf Wohnungszuweisung und Aufenthaltsbestimmungsrecht, während ihr noch zusammenlebt.
Keine deiner ausgedachten Optionen hat Aussicht auf Erfolg, und du scheinst https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid211443 komplett ignoriert zu haben.