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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert
#5
Vielen Dank Euch für die schnelle Reaktion. Ich habe es befürchtet, auch wenn es sich absolut falsch anfühlt. Aber dass geht einem ja beim deutschen Familien-Recht des Öfteren so.

Sie braucht es nicht, hat ewig nicht gemerkt, dass die Höhe nicht passt, und kann trotzdem im Nachgang easy mit dem Titel winken und ich darf zahlen.

Dabei ist ja Unterhalt für die Sicherung des aktuellen Monats da, und nicht zum nachträglichen Vermögensaufbau. Dass ich nicht lache ...

Also strebe ich die Einigung an und versuche, den Schaden möglichst gering zu halten.
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RE: Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert - von kwep - 26-04-2022, 09:28

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