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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert
#7
(26-04-2022, 09:28)kwep schrieb: Sie braucht es nicht, hat ewig nicht gemerkt, dass die Höhe nicht passt, und kann trotzdem im Nachgang easy mit dem Titel winken und ich darf zahlen.

Leider ja. Sie hätte auch sofort ohne weiteren Pups pfänden können. Die Titel sind sofort vollstreckbar. Als Pflichtiger bist du dem bedingungslos unterworfen. Ob sie es braucht, spielt auch keine Rolle, es "steht ihr zu". Wenn sie aber selbst sehr viel verdient, Faktor 2 bis 3 mehr wie du, dann hat man Chancen, auch den anderen Elternteil am Barunterhalt zu beteiligen.

Sie ist ja für den 18jährigen ebenso unterhaltsverpflichtet. Falls der privilegierter Volljähriger ist und die liebe Mutti es angesichts eines neuen reichen Ehemanns vorgezogen hat, wenig oder keine Erwerbsarbeit zu leisten, dann erinnere sie mal an §1603 BGB und ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
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RE: Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert - von p__ - 26-04-2022, 15:45

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