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Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland
#2
Hatte dazu mal recherchiert, dachte Rom3 dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen worden ist.
Und laut Rom3 hat man eine gewisse Wahlfreiheit in welchem Land man die Scheidung vollziehen will. Dachte aber es wäre nur dort möglich, sich dort scheiden zu lassen, wo man geheiratet hat. Also z.B. Ehe in Schweden geschlossen, dann umgezogen nach Deutschland, dann Scheidung in Schweden bzw. nach schwedischem Recht möglich.
Würde mich auch sehr interessieren, wenn hier jemand etwas dazu weiß... her damit. Wink
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RE: Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland - von Maestro - 13-06-2022, 16:52

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