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Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen?
#6
Danke Euch herzlich für die guten Hinweise! Das Forum ist nach wie vor unersetzlich!

Ich bin immer noch völlig Wegetreten wg. dem Ausgang!
Natürlich hat man als Vater nicht die geringste Gewissheit, dass man in Kindschaftssachen gewinnen kann.
Das dürfte jedem, der hier bisschen mitliest völlig klar sein.
Ich habe mir einer Vielzahl von Szenarien für den Ausgang dieses Verfahrens ausgemalt.
Habe mir ganz klar vergegenwärtigt, was passieren wird, wenn ich verliere.
Das war eine absolut realistische Option! Die Chancen standen vor drei Jahren
(so lange ging das Verfahren mit einer Zeitlang ruhen) 20:80 gegen mich.
Im laufe der Zeit besserten sie sich, so dass es etwa 50:50 stand.
Ganz zum Schluss hatte ich die Empfehlung für mein Begehren sowohl vom Verfahrensbeistand als auch vom Jugendamt.
Also etwas, was üblicherweise nie passiert, einen sechser im Lotto!

Auf die ver***ten letzten Meter verkackt es diese dämliche Ratte, das bei Gericht einzureichen,
was ich ihm in mühevoller Kleinstarbeit, feingegliedert auf dem Silbertablett serviert habe.

Er hätte nichts mehr dazu schreiben müssen, es war quasi selbsterklärend entlastend.
Ein Einzeiler von ihm hätte genügt.
Dass das Ganze an solch einer Unfähigkeit und Schludrigkeit eines vermeintlich erfahrenen Anwalts scheitern könnte,
das hab ich nicht in Betracht gezogen.
Das ist nicht das erste Mal, dass ich wegen eines Anwalts auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] gefallen bin.
Ich habe meine Erfahrung mit den Herrschaften bereit gemacht. 
Ich dachte, ich hätte bei meiner Auswahl in diesem Fall eine klügere Wahl getroffen.
Wieder wurde ich eines Besseren belehrt. Ich bin fertig damit.
Was sich ohne RA machen lässt, das mach ich von nun an selbst!!!!!
Mehr Arbeit wird es dadurch ohnehin nicht.

Ich habe mit ihm inzw. telefoniert. Er hat so reagiert, wie eine rückgratlose Söldner-H*re reagieren würde,
wenn sie sich aus der Verantwortung stehlen will.
Ich bin ganz ruhig geblieben, hab ganz langsam und emotionslos mit ihm gesprochen.
Es hat mich sehr viel Überwindung gekostet, ihm nicht das zu sagen, was mir auf der Zunge lag.
Das Gespräch hab ich natürlich aufgezeichnet. 
Ich habe ihm seine Versäumnisse im Detail aufgeschlüsselt, ihm nochmal verdeutlicht,
dass wir (fast) nur per Email und somit rückwirkend nachvollziehbar miteinander kommuniziert haben,
und somit die Fakten ungeschminkt auf dem Tisch liegen.

Obwohl er schon lange im Geschäft ist (und vor Geld nur so stinkt), ist er erkennbar unsicher und kleinlaut geworden.
Im Lauf des Gesprächs hat er immer mehr gestammelt und seine "Sicht der Dinge" offenbarte eklatant,
dass er in kein bisschen mehr in meinem Fall drin steckte.
Er hat permanent den Sachverhalt verwechselt und irgendwelche Details zum Verfahren genannt,
die nichts mit meinem zu tun haben. 
Er muss den Fall innerlich irgendwann vor 6-8 Wochen ad acta gelegt haben.

Aus Unwissenheit oder aus einer treudoofen Bequemlichkeit habe ich es nicht realisiert
und entsprechend nicht die Reißleine gezogen!  
Ich nehme sogar an, dass er den jüngsten Beschluss nicht einmal gelesen hat,
da er es nicht mal auf die Kette gekriegt hat die Begründung des Gerichtes wiederzugeben.
Ich bin fest davon überzeugt, dass ihm nicht annährend bewusst ist, wie viel er mir kaputt gemacht hat
und welche schwerwiegenden Folgen das für mich und mein Kind hat.

Natürlich habe ich versucht ihn bei der Ehre zu packen, aber wo nichts ist, da kann sich auch nichts regen.
Das dürfte niemanden überraschen.
Dann habe ich ihm deutlich gemacht, dass ich ihn auf zivilrechtlichem Wege verklagen und in Regresshaftung nehmen werde.
Er zeigte sich erwartungsgemäß unbeeindruckt.
Die Email mit der Abweisung seiner Rechnung habe ich unmittelbar im Anschluss an ihn rausgeschickt
(danke nochmal für die Tipps von DerU !). 
Das viele Geld, das seit drei Jahren in das Verfahren ging, ist mir eigentlich egal.
Auch die jetzt auf mich zukommenden Kosten (Gericht, Verfahrensbeistand, gegnerische Anwältin) sind mir auch egal.
Das war alles eingepreist.
Dass er meine ganze Arbeit und Mühe zunichte gemacht hat und die Situation für mein Kind
und mich in seiner Unsicherheit auf Jahre hin zementiert hat, ist unentschuldbar und ein rostiges Messer in meinem Rücken!

Ich muss ihn dran kriegen!!! Es wird wahrscheinlich teuer und lange dauern. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. 
Selbst im Erfolgsfall dürfte es kein finanzieller Gewinn werden. Trotzdem kann ich ihn so nicht davon kommen lassen!!!

Habt ihr Tipps zur weiteren Vorgehensweise?
1. Für die Klage brauche ich Wohl oder Übel einen Anwalt. Sollte es ein Anwalt für Vertragsrecht sein?
Auf was Bestimmtes bei der Wahl achten? (Vielleicht einen entsorgten Trennungsvater finden,
der zufällig RA für Vertragsrecht ist?)

2. Soll ich als Zwischenschritt den Gang über die Rechtsanwaltskammer wählen?
Auch wenn man hört, dass die Aussichten für eine Anwalts-Rüge gering sind,
so möchte ich es nicht unversucht lassen. 
Nur frage ich mich, was der beste Zeitpunkt dafür ist.
Muss das vor Einleitung der Klage gegen den RA passieren oder geht es auch nach - im besten Fall - einer siegreichen Klage?
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RE: Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? - von DamnatioAdBestias - 03-09-2022, 19:15

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